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Überarbeitung des Bundesprogramms Energieeffizienz – Förderungen von bis zu 600.000 € für die Landwirtschaft

19.07.2023

Das Bundesprogramm Energieeffizienz, ein zentrales Förderprogramm der Bundesregierung, hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2020 zu einem wesentlichen Bestandteil des Klimaschutzplans 2030 entwickelt. Finanziert durch den Energie- und Klimafonds (EKF), zielt das Programm darauf ab, die Energieeffizienz in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und im Gartenbau zu verbessern. Mit seiner Aufnahme in das Sofortprogramm Klimaschutz kann das Bundesprogramm Energieeffizienz seine Ziele nun noch schneller erreichen.


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Die beiden Richtlinien des Programms

Das Programm besteht aus den Richtlinien Teil A und Teil B, die sich an verschiedene förderberechtigte Akteur:innen aus Landwirtschaft und Gartenbau richten.

Teil A zielt auf landwirtschaftliche KMU (kleine und mittlere Unternehmen) der Primärproduktion, Erzeugergruppen, Organisationen und Verbände sowie Forschungseinrichtungen ab, die Förderungen für ihre Projekte beantragen möchten.

Teil B wendet sich an landwirtschaftliche KMU, Zusammenschlüsse dieser KMU, Lohnunternehmen und Maschinenringe, die Unterstützung für ihre förderberechtigten Projekte suchen.


Optimierte Förderbedingungen für die Agrarbranche

Die jüngste Überarbeitung des Bundesprogramms Energieeffizienz zeigt den gestiegenen Stellenwert, den die Energieeffizienz einnimmt. Die verbesserten Förderrichtlinien wurden vereinfacht und optimiert, um die Fördermittel noch gezielter auf die Bedürfnisse der antragstellenden Unternehmen auszurichten. Eine der wichtigsten Neuerungen ist dabei die Anhebung des maximalen Zuschusses auf 600.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.


Differenzierte Unterstützung und Deckelung der Förderung

Das Programm differenziert nun zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderquote für Investitionen zur Energieeffizienz beträgt weiterhin maximal 40 %, und zur Erzeugung erneuerbarer Energie höchstens 50 %. Die Förderung wird bei mittleren Unternehmen auf 900 Euro und bei Kleinst- und Kleinunternehmen auf 1.200 Euro pro eingesparter Tonne CO2 begrenzt.


Erweiterungen und Ausnahmen

Es gibt besondere Regelungen für bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien und bei klimaneutralen Neubaumaßnahmen mit Standortverlagerung. Zudem wurde die Aufnahme von reinen Speichersystemen (Strom und Wärme) sowie autonom arbeitenden Robotern in der Innenwirtschaft im Programm berücksichtigt. Bewässerungsanlagen sind jedoch nicht mehr förderfähig.


Förderung von Energieberatungen

Das Programm unterstützt weiterhin vollständige Energieberatungen mit bis zu 80 % der Kosten. Die Förderung ist für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von unter 10.000 Euro auf 4.500 Euro und für jene mit darüberliegenden Kosten auf 7.000 Euro gedeckelt.

Die Energieberatung umfasst eine Bewertung der aktuellen Energienutzung, die Identifizierung von Einsparpotenzialen und die Entwicklung eines umsetzbaren Plans zur Verbesserung der Energieeffizienz. Daneben ist auch eine maßnahmenspezifische Beratung möglich, die mit bis zu 2.500 Euro gefördert wird.

Wichtig ist, dass die Beratung von einer beim BLE zugelassenen sachverständigen Person durchgeführt wird.


Jetzt Anträge stellen

Die Antragstellung für dieses verbesserte Programm ist nun wieder möglich. Alle nötigen Dokumente und Informationen finden Sie auf der Webseite des BLE.