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Grundlagen und Pflichten: Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 im Überblick

Energieaudits sind ein Schlüsselinstrument, um im Rahmen einer nachhaltigen Betriebsführung die Energieeffizienz eines Unternehmens zu bewerten und Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren.Viele Unternehmen in Deutschland sind zu der regelmäßigen Durchführung eines Audits verpflichtet. Andere wiederum sind von der Pflicht befreit, können aber dennoch von einem Energieaudit profitieren und hierfür Fördermittel erhalten.

In diesem Artikel erläutern wir die Grundlagen des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und werfen einen Blick darauf, für wen die Auditpflicht in Deutschland gilt.

Wenn Sie bereits wissen, ob Sie sich für ein freiwilliges, gefördertes Energieaudit oder für ein verpflichtendes interessieren, können Sie auch direkt unter den folgenden Links weiterführende Informationen erhalten.

Natürlich beantworten wir Ihnen Ihre Fragen gerne auch persönlich.



Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit ist eine strukturierte Analyse der Energieverbräuche und -flüsse innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Durchgeführt nach der Norm DIN EN 16247-1, bietet es einen methodischen Rahmen, um den aktuellen Energieverbrauch detailliert zu erfassen und zu bewerten. Ziel des Audits ist es, ein umfassendes Verständnis für die Energieperformance des Unternehmens zu erlangen und Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieeffizienz zu erarbeiten.

Für wen lohnt sich ein Energieaudit?

Energieaudits stellen für energieintensive Unternehmen eine lohnende Investition dar, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder nicht. Sie decken Einsparpotenziale auf und ermöglichen somit eine deutliche Senkung der Betriebskosten. Darüber hinaus kann eine verbesserte Energieeffizienz zu einer positiven Umweltbilanz und einem starken Unternehmensimage beitragen, was wiederum Wettbewerbsvorteile schaffen kann.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein freiwilliges Energieaudit in Erwägung ziehen, können zudem von Fördermitteln profitieren, was die Investition noch attraktiver macht. Ein Energieaudit kann somit als Chance für eine nachhaltige und kosteneffiziente Unternehmensführung gesehen werden.

Welche Unternehmen sind zu einem Energieaudit verpflichtet?

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgelegt, welches am 22. April 2015 in Kraft trat. Die Verpflichtung ist an die Größe des Unternehmens gekoppelt und betrifft alle großen Unternehmen. Als groß gelten Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine jährliche Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterliegen dementsprechend keiner Auditpflicht, können jedoch freiwillig ein Energieaudit durchführen und unter bestimmten Umständen Förderungen hierfür beantragen​.

Übersicht Auditpflicht nach Unternehmensgröße

Auditpflicht bei verbundenen Unternehmen

Die Energieauditpflicht kann sich auch auf KMUs ausdehnen, insbesondere bei Beteiligungen an anderen Unternehmen. Bei Partnerunternehmen, bei denen eine finanzielle Beteiligung zwischen 25 und 50 % besteht, werden die Unternehmenswerte anteilig zusammengezählt. Im Fall von verbundenen Unternehmen mit einer finanziellen Beteiligung von über 50 % werden die Unternehmenswerte hingegen vollständig addiert. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Sitz der beteiligten Unternehmen. Dies kann den KMU-Status beeinflussen und die Energieauditpflicht auslösen. Im Zweifelsfall sollten Unternehmen ihren Status durch ihre Steuerberatung klären lassen.

Befreiung von der Auditpflicht durch Energie- oder Umweltmanagementsystem

Liegt ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMs) nach der internationalen Norm ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem (EMAS) vor, sind große Unternehmen von der Auditpflicht befreit. Voraussetzung ist, dass 90 % des Energieverbrauchs des Unternehmens durch ein entsprechendes System erfasst sind. Dabei gibt es auch die Möglichkeit, Mischsysteme aus mehreren Zertifikaten (z. B. Energiemanagement- und / oder Umweltmanagementsystem) und Energieaudits zu verwenden.

Befreiung von der Energieauditpflicht bei geringem Energieverbrauch

Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe unter die Energieauditpflicht fallen, aber einen Energieverbrauch von unter 500.000 kWh pro Jahr haben, sind von der verpflichtenden Durchführung des Audits befreit. Sie müssen stattdessen bestimmte Angaben zu ihrem Unternehmen und ihrem Energieverbrauch an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden. Diese Meldung muss spätestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem das Energieaudit durchgeführt worden sein sollte. Unternehmen können diese Angaben über eine Online-Erklärung auf dem BAFA-Portal einreichen

Branchenzugehörigkeit spielt keine Rolle

Die Energieauditpflicht richtet sich nicht nach der Branche, der ein Unternehmen angehört. Vielmehr ist die Verpflichtung für alle Nicht-KMU in Deutschland einheitlich, unabhängig von der spezifischen Industrie oder dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind.

Wer darf ein Energieaudit durchführen?

Die Durchführung eines Energieaudits kann sowohl von unternehmensinternen als auch von externen Personen vorgenommen werden, vorausgesetzt, sie verfügen über die notwendige Qualifikation. Diese Qualifikation wird in der Norm DIN EN 16247 festgelegt und umfasst eine entsprechende Ausbildung, praktische Erfahrung sowie regelmäßige Weiterbildungen. Zudem ist eine Registrierung beim BAFA erforderlich.

Unsere Energieexpert*innen verfügen über die notwendigen Qualifikationen und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen bezüglich des Energieaudits.

Sie haben Fragen zum Energieaudit?

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Energieexpert*innen stehen Ihnen gerne für ein kostenfreies und unverbindliches Erstberatungsgespräch zur Verfügung.


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