Ihre Energiewende

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Fördermittel für energieintensive Unternehmen: So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung


Energieintensive Unternehmen sehen sich aktuell großen Herausforderungen gegenüber: Hohe Energiepreise, der Klimawandel und das gesteigerte ökologische Bewusstsein der Verbraucher*innen machen Investitionen in Energieeffizienz notwendig. Diese Investitionen rentieren sich zwar langfristig, stellen aber zunächst eine finanzielle Belastung dar.

Zum Glück bieten viele Förderprogramme Unterstützungen von bis zu 60 % der Investitionssumme. Um diese zu nutzen, ist oft die Kooperation mit zertifizierten Energiemanager*innen notwendig. Hierbei ist die Firma Wernergie Ihr verlässlicher Partner.




Förderung für Unternehmen mit privater Rechtsform, freiberuflich Tätige und Contractor*innen



Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen

Einstieg in die Energieeffizienz: Beratung und Audit

Der Weg zu einem energieeffizienten Unternehmen kann herausfordernd sein und wirft viele Fragen auf. Wo ansetzen? Welche Techniken und Verfahren eignen sich am besten? Welche Fördermittel gibt es?

Das Energieaudit gibt Antworten. Unsere Expert*innen untersuchen die Energiesysteme und den Energieverbrauch Ihres Betriebs und identifizieren Einsparpotenziale. Dabei werden auch Förderchancen berücksichtigt, sodass Sie einen klaren Plan für zukünftige Investitionen erhalten.

Förderung des Energieaudits: Entlastung auf Ihrem Weg

Das Beste daran ist, dass Energieaudits in vielen Fällen mit bis zu 80 % gefördert werden können. Diese Fördermittel ermöglichen es Ihnen, von der Expertise qualifizierter Energiemanager*innen zu profitieren, ohne die volle finanzielle Last zu tragen.

Die nächsten Schritte: Geförderte Investitionen in Energieeffizienz

Das Energieaudit ist Ihr Fahrplan zur dauerhaften Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Unternehmens. Steht der Plan, geht es an die Umsetzung. Wichtig: Fast jede Investition ist förderfähig, es gibt aber eine Vielzahl an Programmen mit unterschiedlichen Bestimmungen. In dem Bericht zu Ihrem Energieaudit wird hierauf bereits eingegangen.

Kann ich auch ohne Audit investieren?

Möchten Sie ohne vorheriges Audit investieren? In vielen Fällen ist dies machbar. Jedoch dürfen die meisten Förderprojekte erst nach Zusage der Mittel starten – ein unterschriebener Kaufvertrag kann bereits als Projektstart gelten. Oft ist zudem die Konsultation von zugelassenen Energieberater*innen notwendig.

Begrenzung der Förderung: Die De-minimis-Verordnung

Laut De-minimis-Verordnung gelten Beihilfen bis zu 300.000 Euro über drei Steuerjahre verteilt als nicht beihilferelevant. Das bedeutet, sie fallen nicht unter die EU-Beihilfevorschriften und können ohne vorherige Abstimmung mit der Europäischen Kommission vergeben werden. Einfach gesagt: Wenn Sie in den letzten drei Jahren weniger als 300.000 Euro an Fördermitteln erhalten haben, stehen Ihnen in der Regel weitere Beihilfen offen.

Erweiterung des Förderrahmens durch die AGVO

Haben Sie Ihr De-minimis-Förderlimit bereits erreicht? Kein Grund zur Sorge! Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bietet weitere Möglichkeiten. Bislang konnten Firmen gemäß Artikel 38 und 41 der AGVO Fördermittel beanspruchen, wenn ihre Investitionen in energieeffiziente Technologien höhere Kosten verursachten als der Einsatz weniger effizienter Alternativen. Förderfähig waren dann allerdings nur die Mehrkosten. Doch seit dem 1. Mai 2023 eröffnet Artikel 17 der AGVO eine zusätzliche Förderoption für die gesamte Investitionssumme. Dabei beträgt die Förderquote 10 % für kleine Unternehmen und 20 % für mittlere Unternehmen. Das bedeutet: Selbst wenn Sie Ihre De-minimis-Fördermittel voll ausgeschöpft haben, bietet die AGVO weiterhin Chancen auf Unterstützung.

Verfügbare Fördermittelprogramme: BAFA, KfW, BLE

Die Realisierung von Energieeffizienzprojekten wird durch eine Reihe von Förderprogrammen unterstützt, die von verschiedenen Fördermittelträgern angeboten werden. Die Hauptakteure in diesem Bereich sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) spielt eine Schlüsselrolle in der Unterstützung von Unternehmen, die in Energieeffizienz investieren möchten. Zentrales Instrument ist die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW), welches Förderungen in Form von direkten Zuschüssen an folgende Gruppen zur Verfügung stellt.


  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes
  • Große Unternehmen
  • Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen
  • Kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • Freiberuflich Tätige

 

Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme können zudem auch im Fördermodul 1 Energieaudits gefördert werden, um Ihren spezifischen Bedarf zu ermitteln.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Während das BAFA direkte Zuschüsse bereitstellt, fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Unternehmen jeder Größe mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Die Bedingungen und Voraussetzungen sind dabei mit jenen des BAFAs identisch.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Die BLE ist eine Bundesbehörde, die sich auf die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Ernährung, Fischerei und Forstwirtschaft spezialisiert hat. Mit dem Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau, kurz Bundesprogramm Energieeffizienz, unterstützt es vor allem landwirtschaftliche und Gartenbaubetriebe.
(meh
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Regionale Förderung

In Deutschland gibt es neben den bundesweiten Fördermitteln auch regionale Unterstützung durch spezifische Förderbanken in den einzelnen Bundesländern. Beispielhaft kann das Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz der NBank in Niedersachsen und der NRW.BANK.Effizienzkredit in Nordrhein-Westfalen genannt werden. Darüber hinaus existieren in vielen anderen Bundesländern vergleichbare Förderbanken und -einrichtungen.

Orientierung in der Förderlandschaft: So finden Sie den richtigen Weg zu finanzieller Unterstützung

Die Förderlandschaft für Energieeffizienz ist umfangreich und mit unterschiedlichen Anforderungen und Fristen verbunden. Dies kann insbesondere für Unternehmen, die erstmals Fördermittel beantragen möchten, herausfordernd sein.

Unsere Energieberater*innen bieten hierbei entscheidende Unterstützung. Sie kennen sich mit den diversen Programmen aus und wissen, welche Anforderungen zu beachten sind. Bei vielen Förderprogrammen ist ihre Beteiligung sogar notwendig, um Anträge erfolgreich zu stellen.

Gemeinsam den Weg durch die Förderlandschaft meistern!

Lassen Sie sich nicht von den vielen Möglichkeiten und Anforderungen überwältigen. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite wird der Prozess der Fördermittelbeantragung transparent und effizient. Kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie von maßgeschneiderter Beratung für Ihr Unternehmen.


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