Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) – Förderung von Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Betriebe stehen im Angesicht des Klimawandels und hoher Energiekosten vor der großen Herausforderung, ihre Energieeffizienz erheblich steigern zu müssen. Unterstützt werden sie hierbei durch die Förderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Bundesprogramm Energieeffizienz: Ein Schlüsselinstrument für den Klimaschutz
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft (kurz „Bundesprogramm Energieeffizienz”) wurde 2020 als zentrales Förderinstrument für Landwirtschaft und Gartenbau ins Leben gerufen und hat sich seitdem als unverzichtbarer Bestandteil des Klimaschutzplans 2030 etabliert. Umgesetzt wird das Programm von der BLE, finanzielle Unterstützung erhält es durch den Energie- und Klimafonds (EKF).
Wer profitiert von den Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz?
Das Programm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau, die ihre Betriebe auf energieeffiziente und somit klimafreundliche Technik umstellen wollen. Neben Unternehmen können auch Erzeugergruppen, Organisationen, Forschungseinrichtungen, Verbünde, Lohnunternehmen und Maschinenringe von den Förderungen des Bundesprogramms Energieeffizienz profitieren.
Schnellere Ziele durch das Sofortprogramm Klimaschutz
Das Bundesprogramm Energieeffizienz wurde kürzlich überarbeitet und in das Sofortprogramm für mehr Klimaschutz aufgenommen. Neben der Vereinfachung der Förderrichtlinien stellt die Anhebung des maximalen Zuschusses auf 600.000 € pro Investition die größte Änderung dar. Außerdem unterscheidet das Programm nun teilweise zwischen Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterschiedlichen Förderbeträgen pro eingesparter Tonne CO₂. (mehr)
Achtung: Erst die Förderbedingungen prüfen, dann investieren
Bevor in energieeffiziente Technik investiert wird, sollte grundsätzlich geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen das Vorhaben förderfähig ist. Die meisten Maßnahmen dürfen erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt wurde. Die Unterzeichnung eines Kaufvertrags stellt in der Regel bereits einen Beginn dar. Um spätere Komplikationen und den möglichen Verlust von Fördergeldern zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, im Vorfeld ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Teil A und Teil B: Maßgeschneiderte Angebote
Das Bundesprogramm Energieeffizienz teilt sich in die beiden Richtlinien Teil A und Teil B auf. Diese richten sich jeweils an unterschiedliche antragberechtigte Unternehmen aus der Landwirtschaft und bieten Förderungen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Richtlinie Teil A: Förderung für nachhaltige Landwirtschaft
Die Förderungen der Richtlinie Teil A des Bundesprogramms Energieeffizienz richtet sich an folgende Zielgruppen:
- landwirtschaftlichen Kleinstunternehmen sowie Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Primärproduktion
- Erzeugergruppen
- Organisationen und Verbünde
- Forschungseinrichtungen
Teil A der Richtlinie ist in folgende Bereiche aufgeteilt:
Teil A – 2.1.2 – Vollständige Energieberatung
Gefördert wird eine einmalige, gesamtbetriebliche Energieberatung. Dabei stehen Maßnahmen zur CO₂-Einsparung und Steigerung der Energieeffizienz im Vordergrund.
Wichtig: Die Beratung muss durch eine von der BLE zugelassene sachverständige Person erfolgen.
Förderhöhe: Abhängig von den durchschnittlichen gesamtbetrieblichen Energiekosten pro Jahr:
- unter 10.000 € pro Jahr: 80 % der Beratungskosten, maximal 4.500 €
- gleich oder über 10.000 € pro Jahr: 80 % der Beratungskosten, maximal 7.000 €
Es können auch maßnahmenspezifische Einsparkonzepte erstellt werden, wobei die förderfähigen Kosten hier maximal bei 2.500 € liegen.
Weitere Informationen finden sich im Merkblatt Energieberatung Teil A.
Teil A – 3.1 – Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Gefördert werden Investitionen in spezifische Technologien und Geräte:
- Motoren
- Pumpen
- Kompressoren
- Energiespeicher
- Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern
- elektrisch oder mit Biokraftstoff betriebene Landmaschinen und autonome Roboter für die Landwirtschaft
Eine detaillierte Liste der förderfähigen Investitionen und weitere Informationen befindet sich im Merkblatt Einzelmaßnahmen Teil A.
Mindestinvestitionssumme: Je nach Investition 3.000 € bis 16.000 €
Förderhöhe: 20 % bis 30 %
Übersicht Teil A – 3.1 – Maximale Förderquote und Mindestinvestitionssumme
Teil A – 3.2 – CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
Gefördert werden Maßnahmen nach einer Energieberatung. Hierzu gehören unter anderem
- Kälteanlagen
- LED-Beleuchtung
- (Agri-)Photovoltaikanlagen
- Wärmepumpen
- Geothermische Anlagen
- Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
- Mehrfachabdeckungen bei Neubauten
- Energieschirme bei Neubauten
Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie in dem Merkblatt CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung.
Wichtig: Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Energiesparkonzept vorgelegt werden. Dieses Konzept muss von einer von der BLE zugelassenen sachverständigen Person erstellt werden.
Förderhöhe: Die Höhe der Förderung hängt von der jährlich eingesparten Menge CO₂ ab, die über das Energiesparkonzept nachgewiesen wird. Kleine Unternehmen erhalten 1.200 € und mittlere Unternehmen 900 € je Tonne CO₂. Bei bestimmten Maßnahmen zur Erhöhung der Eigenenergieversorgung mit erneuerbaren Energien kann dieser Wert auf bis zu 1.500 € pro Tonne erhöht werden
Die Förderung ist dabei im Normalfall auf 40 % der Nettoinvestitionssumme begrenzt. Wenn für die Energieversorgung des Investitionsguts hauptsächlich im Unternehmen selbst produzierte regenerative Energie oder Abwärme verwendet wird oder wenn die Maßnahme aufgrund ihrer Bauweise die benötigte im Unternehmen erzeugte regenerative Energie oder Abwärme speichern kann, wird dieser Wert auf 50 % angehoben.
Teil A – 4. Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Gefördert werden die Veranstaltungen von Erzeugergruppen sowie anderer Organisationen und Verbünde zur Information über Technologien und Verfahren zur Energie- und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Förderfähig sind unter anderem:
- Vortragshonorare und Reisekosten für externes Personal
- Raummieten (z. B. Vortragsräume – eigene Räume sind ausgeschlossen)
- Miete für Geräte und Ausstattungskosten
- Schulungsmaterialien
- Reisekosten
- Cateringkosten
Eine vollständige Liste der förderfähigen Kosten und weitere Bestimmungen finden Sie in dem Merkblatt Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen.
Förderhöhe: 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Teil A – 5. Forschung und Entwicklung
Unterstützt werden Forschungseinrichtungen für innovative Projekte ab dem Technologiereifegrad 5 (Versuchsaufbau und Überprüfung in relevanter Einsatzumgebung).
Förderhöhe: Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten sind pro Vorhaben und Antragsteller auf höchstens 2 Mio. Euro beschränkt.
Weitere Informationen finden Sie in dem Infoblatt Forschung und Entwicklung.
Richtlinie Teil B: Unterstützung für umweltfreundliche Landwirtschaft
Teil B fokussiert sich auf
- landwirtschaftliche KMU
- Verbünde solcher Unternehmen
- Lohnunternehmen
- Maschinenringe
Teil B der Richtlinie ist in folgende Bereiche aufgeteilt:
Teil B – 2.1 – Energieberatung B
Gefördert werden qualifizierte Energieberatungen mit dem Hauptaugenmerk auf der Erstellung eines regenerativen Energieversorgungskonzeptes durch zum Beispiel Photovoltaik- oder Biogasanlagen.
Wichtig: Die Beratung ist Voraussetzung, um Förderungen nach der Richtline 3.2 – Erneuerbare Energieerzeugung B zu erhalten. Sie darf ausschließlich von durch die BLE zertifizierte sachverständige Personen durchgeführt werden.
Förderhöhe: Abhängig von den durchschnittlichen gesamtbetrieblichen Energiekosten pro Jahr.
- unter 10.000 € pro Jahr: 80 % der Beratungskosten, maximal 4.500 €
- gleich oder über 10.000 € pro Jahr: 80 % der Beratungskosten, maximal 7.000 €
Es können auch maßnahmenspezifische Einsparkonzepte erstellt werden, wobei die förderfähigen Kosten hier maximal bei 2.500 € liegen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt CO₂-Einsparkonzept B.
Teil B – 3.1 – Einzelmaßnahmen B
Gefördert werden Investitionen in Technologien zur mobilen Energienutzung wie:
- Reifendruckregelanlagen
- alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung
- Elektrifizierung von landwirtschaftlichen Maschinen
- Maschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen
Mindestinvestitionsvolumen: 5.000 €
Maximale Förderquote: 15 % bis 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Maximale Förderhöhe: Pro Antragsteller:in darf die Förderhöchstsumme über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren 50.000 Euro nicht überschreiten.
Für weitere Details siehe das Merkblatt Einzelmaßnahmen B.
Teil B – 3.2 – Erneuerbare Energieerzeugung B
Gefördert werden Investitionen in neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie
- Photovoltaikanlagen
- Windkraftanlagen
- Solarkollektoren
- Biomasse- und Biogasanlagen
- Wärmepumpen
- geothermische Anlagen
- Verbindungsleitungen und Verteilnetze: Unterstützung des Aufbaus von Infrastrukturen zur Weitergabe von energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte an landwirtschaftliche Betriebe
Wichtig: Für die Förderung muss ein CO₂-Einsparkonzept B gemäß 2.1 – Energieberatung B durch eine vom BLE zugelassene sachverständige Person erstellt werden.
Förderhöhe: Maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu möglichen Investitionen in konventionelle Energiequellen. Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 2.000.000 € je Antrag. Bei Großprojekten ist eine Förderung von bis zu 5.000.000 € möglich. Weitere Details finden Sie im Merkblatt Erneuerbare Energieerzeugung, Verteilnetze B.
Landwirtschaft und Klimaschutz: Mit der BLE in eine nachhaltige Zukunft
Die Landwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle im Bemühen, den Klimawandel aufzuhalten. Die BLE stellt mit ihrem Förderprogramm eine wichtige Ressource dar, um landwirtschaftliche Betriebe hierbei zu unterstützen. Möchten Sie von diesen Möglichkeiten profitieren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch mit unseren Energieexpert:innen.