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Kategorie 1: Förderungen für Energiesparkonzepte

Bevor Förderanträge für bestimmte Investitionen bei der BLE gestellt werden können, ist es in vielen Fällen notwendig, mit einer allgemeineren Energieberatung zu beginnen. Diese Beratungsleistungen werden ebenfalls von der BLE gefördert.

In der Richtlinie Teil A werden im Förderbereich 2.1 sowohl eine vollständige Energieberatung gefördert als auch eine maßnahmenspezifische Beratung.

Achtung: Aufgrund der Nachwirkungen der Haushaltssperre Ende 2023 / Anfang 2024 ist eine Antragstellung nach Teil A der Förderrichtlinie aktuell nicht möglich.

Beratung nur durch sachverständige Person

Um für die Energieberatungen eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss diese durch eine von der BLE zugelassene sachverständige Person durchgeführt werden. Die Bundesanstalt stellt dabei hohe Anforderungen an die zugelassenen Personen. Neben fachlicher Expertise in den Bereichen Landwirtschaft und Energieeffizienz wird auch auf die Unabhängigkeit der Berater*innen großen Wert gelegt. Wenn Sie ein Beratungsgespräch mit unserem zugelassenen BLE-Experten wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt auf.

Teil A – Punkt 2.1 – Bereich: Vollständige Energieberatung

Die vollständige Energieberatung nach Teil A kann mit einem Energieaudit verglichen werden, wie es zum Beispiel für Unternehmen des produzierenden Gewerbes vorgesehen ist. Ziel ist es, den energetischen IST-Zustand Ihres landwirtschaftlichen Betriebs systematisch und vollständig zu erfassen. Anschließend werden passgenaue Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz formuliert und die mögliche Reduktion Ihres CO₂-Fußabdrucks berechnet. Auch eine Kalkulation der Wirtschaftlichkeit ist Teil der Beratung.


Förderhöhe der vollständigen Energieberatung

Die Förderquote liegt bei 80 % und ist abhängig vom Energieverbrauch des Unternehmens auf 4.500 € oder 7.000 € gedeckelt.


Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Energieberatung Teil A.

Maßnahmenspezifische Energieberatung

Falls Sie keine Energieberatung für den ganzen Betrieb wünschen, sondern ausschließlich für eine einzelne Maßnahme, ist es möglich, eine sogenannte maßnahmenspezifische Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die förderfähigen Kosten liegen hier maximal bei 2.500 €.

Gehen Sie den ersten Schritt zur Modernisierung Ihres Betriebs

Sie möchten die Energieeffizienz Ihres landwirtschaftlichen Betriebs dauerhaft und nachhaltig verbessern? Mit den BLE-geförderten Energieberatungen gehen Sie den ersten Schritt in die richtige Richtung und eröffnen sich weitere Fördermöglichkeiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.


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