Das BAFA: Förderung für kleine und große Unternehmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt eine zentrale Rolle in der deutschen Förderlandschaft ein. Es unterstützt Unternehmen bei der Realisierung von Energieeffizienzprojekten und Investitionen in zukunftsweisende Technologien mit bis zu 65 % der Kosten.
z. B. Pumpen, Motoren, Druckluftanlagen
z. B. Wärmespeicher, Anbindung Wärmeerzeuger, Baumaßnahmen
z. B. Sensorik, Personalschulung, Software
technologieoffene Energieeffizienzmaßnahmen, Energieberatung
z. B. CO₂-Bilanzierung, Beratung, Messung
z. B. E-Gabelstapler, Öfen, Waschmaschinen, Fritteusen
Direkte Zuschüsse als Fördermethode
Im Gegensatz zu anderen Fördermethoden wie Darlehen oder Bürgschaften bietet das BAFA direkte Zuschüsse an. Diese sofortigen finanziellen Unterstützungen verringern unmittelbar die Investitionslast und müssen nicht zurückerstattet werden – eine ideale Option für Unternehmen, die nachhaltig agieren und gleichzeitig die Kosten kontrollieren wollen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Ein Überblick
Um Unternehmen bei der Transformation zum nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaften zu unterstützen, wurde die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ins Leben gerufen. Am 1. Mai 2023 trat eine überarbeitete Richtlinie des Programms in Kraft, die darauf abzielt, die Förderung noch zielgerichteter und effektiver zu gestalten.
Wer kann Anträge für die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz beim BAFA stellen?
Antragsberechtigt sind Akteur:innen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Dazu gehören:
- Private Unternehmen
- Kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
- Landesunternehmen mit privater Rechtsform
- Freiberuflich Tätige
- Contractor:innen
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt für das Förderprogramm sind unter anderem:
- Öffentliche Unternehmen: Kommunen, Regie- und Eigenbetriebe sowie Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
- Unternehmen des Bundes: Unternehmen, bei denen der Bund mehr als 50 % der Anteile hält (außer vorübergehend im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen).
- Bestimmte Branchen und Fälle: Zum Beispiel Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen mit einer ausstehenden Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission oder Unternehmen, die als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten (z. B. insolvente Unternehmen).
Die vollständige Liste nichtantragsberechtigter Unternehmen finden Sie im Merkblatt ab Seite 5.
Verschiedene Förderhöhen für verschiedene Unternehmensgrößen
Die Förderquoten der Bundesförderung variieren je nach Größe des antragstellenden Unternehmens. Es gilt die Faustregel: je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderquote. Die Kategorisierung der Unternehmensgröße erfolgt anhand der europäischen KMU-Definitionen.
KMU-Schwellenwerte
Verschiedene Fördermodule für unterschiedliche Investitionen
Das EEW-Programm besteht aus insgesamt sechs Modulen, die unterschiedliche Bereiche und Technologien abdecken. Von Querschnittstechnologien bis hin zu spezifischen Branchenlösungen bietet das Programm eine breite Palette von Möglichkeiten, um die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zu steigern. Die einzelnen Fördermodule sind:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Transformationskonzepte
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinunternehmen
Beispielrechnungen
Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand von zwei Beispielrechnungen die Möglichkeiten verdeutlichen, welche eine BAFA-Förderung eröffnen kann.
Beispiel 1: Investition in elektrische Motoren und Frequenzumrichter
In diesem Beispiel möchte ein mittleres Unternehmen in elektrische Motoren und Frequenzumrichter investieren. Diese Maßnahme kann durch Modul 1 gefördert werden. Insgesamt entstehen dem Unternehmen so förderfähige Kosten in Höhe von 12.500 € netto. Neben den Anschaffungskosten ist auch die Montage förderfähig. Die Förderquote beträgt für mittlere Unternehmen pauschal 40 %, sodass das Unternehmen in diesem Fall eine Förderung von 5.000 € erhält.
Beispiel 2 – Investition ohne eigenes Fördermodul
Ein mittleres Unternehmen möchte in energieeffiziente Technik investieren, für die es kein eigenes Fördermdoul gibt. In diesem Fall kommt eine Förderung über Modul 4 in Frage. Dieses Modul ist technologieoffen, d. h. prinzipiell kann jede Investition förderfähig sein, sofern sie sich nicht innerhalb von drei Jahren ohne Förderung amortisiert und nachweislich CO₂ einspart. Die CO₂-Ersparnis muss über ein Energiesparkonzept nachgewiesen werden, welches von einer vom BAFA zugelassenen Person erstellt werden muss. Die Erstellung des Energiesparkonzepts wird ebenfalls gefördert.
In diesem Beispiel beträgt die förderfähige Investitionssumme inklusive der Kosten für die Anschaffung, Montage und das Energiesparkonzept 55.000 €. Das Energiesparkonzept ergibt eine jährliche CO₂-Ersparnis von 20 Tonnen. Der Fördersatz für mittlere Unternehmen beträgt 900 € je eingesparte Tonne CO₂. Das Unternehmen erhält also eine Fördersumme von 18.000 €, was einer Förderquote von 33 % entspricht. Bei einer höheren Einsparung von CO₂ hätte das Unternehmen eine höhere Fördersumme erhalten können, wobei die maximale Förderquote für mittlere Unternehmen bei 40 % gedeckelt ist.
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