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Das BAFA: Förderung für kleine und große Unternehmen


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt eine zentrale Rolle in der deutschen Förderlandschaft ein. Es unterstützt Unternehmen bei der Realisierung von Energieeffizienzprojekten und Investitionen in zukunftsweisende Technologien mit bis zu 60 % der Kosten.


z. B. Pumpen, Motoren, Druckluftanlagen

z. B. Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, Baumaßnahmen

z. B. Sensorik, Personalschulung, Software

technologieoffene Energieeffizienzmaßnahmen, Energieberatung

z. B. CO₂-Bilanzierung, Beratung, Messung

z. B. E-Gabelstapler, Öfen, Waschmaschinen, Fritteusen


Direkte Zuschüsse als Fördermethode

Im Gegensatz zu anderen Fördermethoden, wie Darlehen oder Bürgschaften, bietet das BAFA direkte Zuschüsse an. Diese sofortigen finanziellen Unterstützungen verringern unmittelbar die Investitionslast und müssen nicht zurückerstattet werden – eine ideale Option für Unternehmen, die nachhaltig agieren und gleichzeitig die Kosten kontrollieren wollen.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Ein Überblick

Um Unternehmen bei der Transformation zum nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaften zu unterstützen, wurde die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ins Leben gerufen.

Am 15. Februar 2024 trat eine überarbeitete Richtlinie des Programms in Kraft, die umfangreiche Änderungen mit sich bringt. So wurden die Förderquoten in den meisten Programm-Modulen etwas reduziert und die Anforderungen zum Teil erhöht. Gleichzeitigt gab es aber auch positive Veränderungen, wie etwa die Anhebung des Fördersatzes je eingesparter Tonne CO₂ im Modul 4.

Wer kann Anträge für die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz beim BAFA stellen?

Antragsberechtigt sind Akteur*innen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Dazu gehören:

  • Private Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • Freiberuflich Tätige
  • Contractor*innen


Wer ist nicht antragsberechtigt?

Nicht antragsberechtigt für das Förderprogramm sind unter anderem:

  • Öffentliche Unternehmen: Kommunen, Regie- und Eigenbetriebe sowie Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
  • Unternehmen des Bundes: Unternehmen, bei denen der Bund mehr als 50 % der Anteile hält (außer vorübergehend im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen).
  • Bestimmte Branchen und Fälle: Zum Beispiel Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,  Unternehmen mit einer ausstehenden Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission oder Unternehmen, die als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten (z. B. insolvente Unternehmen).

Die vollständige Liste nicht antragsberechtigter Unternehmen finden Sie im Merkblatt ab Seite 5.


Verschiedene Förderhöhen für verschiedene Unternehmensgrößen

Die Förderquoten der Bundesförderung variieren je nach Größe des antragstellenden Unternehmens. Es gilt die Faustregel: je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderquote. Die Kategorisierung der Unternehmensgröße erfolgt anhand der europäischen KMU-Definitionen.

KMU-Schwellenwerte


Verschiedene Fördermodule für unterschiedliche Investitionen

Das EEW-Programm besteht aus insgesamt sechs Modulen, die unterschiedliche Bereiche und Technologien abdecken. Von Querschnittstechnologien bis hin zu spezifischen Branchenlösungen bietet das Programm eine breite Palette von Möglichkeiten, um die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zu steigern. Die einzelnen Fördermodule sind:


Beispielrechnungen

Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand von zwei Beispielrechnungen die Möglichkeiten verdeutlichen, welche eine BAFA-Förderung eröffnen kann.


Beispiel 1: Investition in elektrische Motoren und Frequenzumrichter

In diesem Beispiel möchte ein mittleres Unternehmen in elektrische Motoren und Frequenzumrichter investieren. Diese Maßnahme kann durch Modul 1 gefördert werden. Die reinen Anschaffungskosten liegen bei 15.000 €. Hinzukommen 4.000 € Nebenkosten für die Installation. Nebenkosten werden ebenfalls gefördert. Jedoch werden nur Nebenkosten bis zu einem Maximum von 30 % der Anschaffungskosten von der Förderung abgedeckt. Beträge darüber hinaus sind nicht förderfähig.


Bei Anschaffungskosten von 15.000 € können also Nebenkosten von bis zu 4.500 € mit 20 % gefördert werden. Da die Nebenkosten in diesem Fall bei 4.000 € liegen, sind sie komplett förderfähig.


Insgesamt entstehen dem Unternehmen also förderfähige Kosten in Höhe von 19.000 € netto, die mit 20 %, also 3.800 € gefördert werden.


Beispiel 2 – Investition ohne eigenes Fördermodul

Ein mittleres Unternehmen möchte in energieeffiziente Technik investieren, für die es kein eigenes Fördermodul gibt. In diesem Fall kommt eine Förderung über das technologieoffene Modul 4 in Frage.


In diesem Beispiel beträgt die förderfähige Investitionssumme inklusive der Kosten für die Anschaffung, Montage und das Energiesparkonzept 55.000 €. Das Energiesparkonzept ermittelt eine jährliche CO₂-Ersparnis von 20 Tonnen. Der Fördersatz für mittlere Unternehmen beträgt 2.200 € je eingesparte Tonne CO₂. Dies ergäbe eine Förderung von 20 x 2.200 € = 44.000 € und entspräche einer Förderquote von 80 %. Da die Förderquote für mittlere Unternehmen auf 35 % gedeckelt ist, erhält das Unternehmen eine Förderung von 55.000 € x 35 % = 19.250 €.



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