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Kategorie 2: Förderungen nach Energieberatung

Wenn Sie eine Energieberatung durch eine sachverständige Person durchführen lassen und dafür ein Energiesparkonzept erhalten haben, steht Ihnen der Weg zur Beantragung weiterer Fördermittel frei.

CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Dieser Förderbereich bietet umfassende Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die nachweislich den Verbrauch von fossilen Energieträgern, also zum Beispiel Gas, Kohle oder Öl, verringern.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

 

  • Kälteanlagen
  • LED-Beleuchtung
  • Systeme zur Assimilationsbelichtung
  • (Agri-)Photovoltaikanlagen
  • Kleinwindanlagen
  • Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Geothermische Anlagen
  • Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
  • Mehrfachabdeckungen bei Neubauten
  • Energieschirme bei Neubauten

Nähere Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Anlage zum Merkblatt.

Mindestinvestitionsvolumen: 12.000 €

Förderhöhe: Die Höhe der Förderung hängt von der jährlich eingesparten Menge CO₂ ab, die über das Energiesparkonzept nachgewiesen wird. Kleine Unternehmen erhalten 1.200 € und mittlere Unternehmen 900 € je Tonne CO₂. Wird überwiegend regenerativ und selbst erzeugte Energie zur Energieversorgung der Maßnahme eingesetzt, kann dieser Wert auf 1.125 € bzw. 1.500 € pro Tonne erhöht werden.

Die Förderung ist dabei im Normalfall auf 40 % der Nettoinvestitionssumme begrenzt. Wenn für die Energieversorgung des Investitionsguts hauptsächlich im Unternehmen selbst produzierte regenerative Energie oder Abwärme verwendet wird, wird dieser Wert auf 50 % angehoben.


Modernisieren Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb und profitieren Sie von Fördermitteln

Energieeffizienz wird immer mehr zu einem Erfolgskriterium landwirtschaftlicher Betriebe. Die BLE-Förderungen helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Investitionen umzusetzen. Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf, und lassen Sie sich beraten.


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