Die CSRD – Oder warum Nachhaltigkeit auch für mittelständische Betriebe immer wichtiger wird
19.01.2024
Die Anforderungen an die Berichterstattung deutscher Unternehmen wachsen kontinuierlich. Die Lieferkettensorgfaltspflichtenverordnung, die EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU ETS) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erhöhen den protokollarischen und bürokratischen Aufwand für Unternehmen.
In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die CSRD und erklären, warum es auch für kleine und mittelständische Unternehmen von Bedeutung ist, sich mit den Auswirkungen dieser Richtlinie auseinanderzusetzen.
Was ist die CSRD?
Die CSRD, oder Corporate Sustainability Reporting Directive, ist eine neue EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf europäischer Ebene vereinheitlicht und verschärft. Unter der zuvor geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) waren etwa 11.700 Unternehmen berichtspflichtig. Mit der CSRD betrifft dies nun etwa 50.000 Unternehmen, darunter allein 15.000 in Deutschland.
Berichtspflichtige Unternehmen
Ob und ab wann ein Unternehmen berichtspflichtig ist, hängt von der Unternehmensgröße und davon ab, ob es kapitalmarktorientiert ist – also ob es z. B. Aktien oder andere Wertpapiere an einer Börse öffentlich handelt.
- Kapitalmarktorientierte Großunternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den CSRD-Richtlinien Bericht führen.
- Nicht kapitalmarktorientierte Großunternehmen müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 erstellen.
- Kapitalmarktorientierte KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 ihren Bericht erfassen. Dasselbe gilt für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen. Unternehmen dieser Kategorie können sich jedoch bis 2028 von der Berichtspflicht befreien lassen (Opt-out Phase).
- Nicht kapitalmarktorientiere Unternehmen unterliegen aktuell keiner Berichtspflicht.
Die drei Bereiche der Nachhaltigkeit: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
Unternehmen, die von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind, müssen über ihre Nachhaltigkeitsleistung in einem umfassenden Bericht informieren. Dieser Bericht muss in den Lagebericht integriert und in einem einheitlichen elektronischen Format (ESEF) veröffentlicht werden.
Dabei müssen die sogenannten ESG-Kriterien abgedeckt werden:
- Environment / Umwelt bezieht sich auf die Auswirkungen des Geschäftsbetriebs auf die Umwelt. Dazu gehören beispielsweise die Emissionen von Treibhausgasen, der Verbrauch von Ressourcen und die Auswirkungen auf die Biodiversität.
- Social / Soziales bezieht sich auf die Auswirkungen des Geschäftsbetriebs auf die Gesellschaft. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitsbedingungen, die Gleichstellung, die Menschenrechte und die gesellschaftliche Verantwortung.
- Governance / Unternehmensführung bezieht sich auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt wird. Dazu gehören beispielsweise die Unternehmensstrategie und -ziele, das Risikomanagement und die Governance-Strukturen.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Worüber ein Unternehmen genau berichten muss, wird durch das sogenannte Prinzip der doppelten Wesentlichkeit definiert. Es besagt, dass Unternehmen sowohl über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft (Outside-in-Perspektive) als auch über die Auswirkungen ihres Geschäfts auf Nachhaltigkeitsthemen (Inside-out-Perspektive) berichten müssen.
- Die Outside-in-Perspektive betrachtet die Auswirkungen von Umweltgesetzgebung, regulatorischen Anforderungen oder den Erwartungen von Kunden und Investoren auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
- Die Inside-out-Perspektive betrachtet die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt, die Gesellschaft oder die Menschenrechte.
Vereinfacht gesagt: Unternehmen müssen nach der CSRD sowohl berücksichtigen, wie sich das Thema Nachhaltigkeit auf ihr Unternehmen auswirkt als auch, inwiefern ihre unternehmerische Tätigkeit Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsthemen hat.
Die CSRD betrifft auch den Mittelstand
Mittelständische Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung sind ab 2026 direkt von der CSRD betroffen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht an der Börse sind, bleiben hingegen bislang verschont. Dass bedeutet allerdings keinesfalls, dass sie die Auswirkungen der CSRD auf ihr eigenes Geschäft unterschätzen sollten.
Zwei Punkte sollten hier besonders beachtet werden:
- Nachhaltigkeit bei Zulieferbetrieben wird immer wichtiger: Große Unternehmen müssen ihren CO₂-Ausstoß entlang der gesamten Lieferkette nachweisen und senken. Diesen Druck geben sie immer mehr an ihre Zulieferbetriebe weiter. Kleine und mittelständische Firmen, die ihren CO₂-Ausstoß nicht erfassen und keine Bemühungen nachweisen können, ihn zu reduzieren, haben somit einen klaren Wettbewerbsnachteil.
- Zugang zu günstigerem Kapital: Auch Investor*innen und Banken achten zunehmend auf die ESG-Nachhaltigkeitskriterien. Unternehmen mit einer guten Nachhaltigkeitsbilanz können so leichter an günstige Kredite zu guten Konditionen kommen.
Investitionen in Energieeffizienz: Mehr als nur ein Kostenfaktor
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ist die Modernisierung des Betriebs zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies erfordert in der Regel Investitionen, die sich nicht von heute auf morgen rentieren. Die Anschaffung neuer Technologien oder die Umstellung auf nachhaltige Prozesse kann teuer und zeitaufwändig sein.
Doch die Vorteile von Nachhaltigkeitsinvestitionen überwiegen langfristig.
Die wichtigsten Vorteile sind:
- Kosteneinsparungen: Die Investition in Energieeffizienz kann die Energiekosten eines Unternehmens deutlich senken und sich so meist nach wenigen Jahren rechnen.
- Zugang zu neuen Märkten: Nachhaltigkeit wird für Verbraucher*innen immer wichtiger. Unternehmen, die sich als nachhaltig positionieren, können neue Märkte erschließen und ihre Absatzbasis erweitern.
- Attraktives Arbeitsumfeld: In Zeiten des Fachkräftemangels ist ein attraktives Arbeitsumfeld für Unternehmen wichtiger denn je. Eine nachhaltige Unternehmenskultur kann dabei ein wichtiges Argument sein, um qualifizierte Mitarbeiter*innen zu gewinnen und zu halten.
So gelingt der Einstieg
Aller Anfang ist schwer. Der erste Schritt zum nachhaltigeren Unternehmen bildet da keine Ausnahme. Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen, den Anfang zu machen.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Bevor Sie mit der Umsetzung von Maßnahmen beginnen, sollten Sie sich einen Überblick über die aktuelle Situation Ihres Unternehmens verschaffen. Dies kann zum Beispiel durch ein Energieaudit erfolgen. In vielen Fällen kann dieses Audit mit bis zu 80 % gefördert werden. Die Kosten halten sich somit meist in Grenzen. - Lassen Sie Ihre Förderoptionen prüfen – immer.
Untersuchungen zeigen, dass deutsche Unternehmen den Handlungsdruck erkannt haben, aber oftmals den finanziellen Aufwand scheuen. Dabei können zahlreiche Fördermittel den finanziellen Aufwand erheblich reduzieren. Je nach Förderprogramm sind Zuschüsse von bis zu 65 % möglich. - Holen Sie sich professionelle Unterstützung.
Auch wenn Sie Ihren Betrieb gut kennen, ist externe Hilfe oft unverzichtbar. Zertifizierte Energieberater*innen können Sie durch die Anforderungen und Regularien von Förderprogrammen führen. Viele Programme setzen zudem die Mitwirkung dieser Expert*innen sogar aktiv voraus. Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Möglichkeiten. - Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter*innen mit ein.
Nachhaltigkeitsinvestitionen sind nur dann erfolgreich, wenn sie von allen Mitarbeiter*innen mitgetragen werden. Beziehen Sie Ihre Angestellten deswegen frühzeitig in die Planung und Umsetzung ein.