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Kürzungen bei Förderungen für Energieberatungen

06.08.2024

Energetische Erneuerungen von Firmen- und Privatgebäuden sind anspruchsvoll. Energieberatungen durch Expert*innen helfen, den Überblick zu gewinnen und die richtigen Maßnahmen zu identifizieren. Nun hat die Bundesregierung überraschend angekündigt, die Fördermittel für diese Energieberatungen deutlich zu senken.

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Um welche Förderungen geht es?

Von den Kürzungen betroffen sind die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Betroffen sind konkret folgende Programme:

  • Energieaudits nach DIN 16247-1: Energieaudits dienen der systematischen Erfassung aller energetischen Verbraucher in Nichtwohngebäuden, also z. B. Bürogebäude, Produktionsstätten, Verkaufsräume. Ein Energieaudit wurde bisher mit 80 % des Beraterhonorars bezuschusst, wobei die Obergrenze bei 6.000 € lag.
  • Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599:  Sanierungsfahrpläne legen im Vergleich zum Energieaudit den Fokus auf die Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden, berücksichtigen aber auch z. B. die Beleuchtung oder Belüftungssysteme. Die Förderquote lag hier auch bei 80 % bis zu einem maximalen Zuschuss von 8.000 €.
  • Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Die EBW-Förderung ist mit dem Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599 vergleichbar, mit dem Unterschied, dass in diesem Programm z. B. ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für private Wohngebäude gefördert wird. Auch hier lag die Förderquote bei 80 % bis zu einem Maximum von 1.300 € bzw. 1.700 €.


Wie stark wurde die Förderung gekürzt?

Die Förderquote wird in allen Programmen von 80 % auf 50 % herabgesetzt. Außerdem werden die Maximalzuschüsse um 50 % reduziert. Energieaudits werden also in Zukunft nur noch mit maximal 3.000 €, Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599 mit 4.000 €, und individuelle Sanierungsfahrpläne mit 650 € bzw. 850 € bezuschusst.

Zu wann gelten die Kürzungen?

Die Kürzung der Fördermittel kommt nicht nur sehr überraschend, sondern auch kurzfristig. Die Entscheidung wurde am 05.08.2024 per Newsletter vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verkündet und gilt bereits ab dem 07.08.2024. Vorher gestellte Anträge sind hiervon nicht betroffen.

Aus welchem Grund wurden die Kürzungen vorgenommen?

Das BMWK begründet die Maßnahme einerseits mit der angespannten Haushaltslage und andererseits mit der hohen Nachfrage, insbesondere nach den Energieberatungen für Wohngebäude.

„Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund [sic]10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024).“

Die Anzahl der Energieaudits und Sanierungsfahrpläne scheint sich hingegen nicht sonderlich geändert zu haben. Anfang Juli 2024 waren nach BMWK-Angaben insgesamt 3.200 Anträge gestellt worden, im vergangenen Jahr waren es mit rund 6.000 nicht ganz doppelt so viele.

Schlussfolgerung: Schnellsein lohnt sich

Die überraschende und sehr kurzfristig angekündigte Kürzung der Fördermittel in einigen der zentralsten Förderprogramme des Bundes zur energetischen Transformation des Landes dürfte viele Menschen kalt erwischen und einige Sanierungs- und Erneuerungsprojekte zumindest zeitweise ausbremsen. Es zeigt zudem, dass die Bundesregierung bestehende Programme zwar nicht unbedingt gänzlich streicht, aber bereit ist, ohne lange Schonfristen merkliche Einschnitte vorzunehmen.

Auf der sicheren Seite sind jene, die ihren Antrag bereits gestellt haben. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass bewilligte Energieberatungen nicht sofort durchgeführt werden müssen. Der Bewilligungszeitraum für ein Energieaudit liegt beispielsweise bei einem Jahr und kann auf Antrag verlängert werden. Wer also weiß, dass eine energetische Erneuerung oder Sanierung ansteht, sollte sich frühzeitig um eine Energieberatung kümmern und den Antrag schnell stellen lassen, um sicher von den geltenden Förderbedingungen zu profitieren.