Zusätzliche Fördermittel für Energieeffizienz: Was Sportvereine in Niedersachsen wissen müssen
06.09.2023
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat ein zusätzliches Budget von 8 Millionen Euro freigegeben, um Sportclubs bei der energetischen Erneuerung ihrer Anlagen zu unterstützen. Diese finanziellen Mittel sind Teil der seit Januar laufenden LSB-Initiative zur Milderung finanzieller Belastungen durch steigende Energiepreise, für die das Bundesland Niedersachsen bereits 30 Millionen Euro bereitgestellt hat.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als reguläre Mitglieder im LandesSportBund Niedersachsen registriert sind.
Förderfähige Baumaßnahmen und Voraussetzungen
Förderfähig sind verschiedene Baumaßnahmen, die auf Energieeinsparung abzielen. Dazu gehören beispielsweise
- die Umstellung auf LED-Beleuchtung (Flutlichter und Innenbeleuchtung)
- intelligente Licht- und Heizungssteuerungen
- bauliche Dämmmaßnahmen
- und der Einsatz regenerativer Energiequellen wie Solarthermie und Photovoltaik.
Der Mindestbetrag für förderungsfähige Ausgaben beträgt 5.000 Euro.
Umfang der Förderung
Bis zu 50% der förderfähigen Kosten können unterstützt werden, wobei die Obergrenze für die Förderung bei 200.000 Euro liegt. Bei Baukosten ab 25.000 Euro wird eine Förderung von 50% nur dann gewährt, wenn die Maßnahmen auf Empfehlungen einer im Vorfeld durchgeführten Energieberatung basieren.
Zeitliche Rahmenbedingungen
Anträge sind bis zum 31. Oktober 2024 möglich, allerdings endet die Förderperiode, sobald alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Beantragungsprozess und erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter ein Freistellungsbescheid und Eigentumsnachweise. Bei Baukosten unter 25.000 Euro ist zudem der Nachweis einer Teilnahme an einem Qualifix-Seminar erforderlich.
Bei Projekten, die mehr als 25.000 Euro kosten, ist eine Energieberatung samt entsprechendem Nachweis unerlässlich. Bei Bedarf kann auch eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Förderung der Energieberatung
Die ab einem Baukostenvolumen von 25.000 Euro erforderliche Energieberatung kann ebenfalls finanziell gefördert werden. Der LSB übernimmt dabei 100% der Beratungskosten bis zu einem Maximalwert von 3.500 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die beauftragte Person für die Energieberatung im Expertenregister für Förderprogramme des Bundes gelistet ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LandesSportBund Niedersachsens.
Förderung in weiteren Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern können sich Sportvereine ihre energetische Erneuerung fördern lassen. Hier finden Sie die Links zu den jeweiligen Informationen sortiert nach Bundesländern.
Baden-Württemberg:
Württembergischer Landessportbund
Badischer Sportbund Nord
Badischer Sportbund Freiburg
Bayern:
Bayerischer Landes-Sportverband
Berlin:
Landessportbund Berlin
Brandenburg:
Landessportbund Brandenburg
Bremen:
Landessportbund Bremen
Hamburg:
Hamburger Sportbund
Hessen:
Landessportbund Hessen
Mecklenburg-Vorpommern:
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen:
Landessportbund NRW
Rheinland-Pfalz:
Landessportbund Rheinland-Pfalz
Saarland:
Sportplanungskommission
Sachsen:
Landessportbund Sachsen
Sachsen-Anhalt:
Landessportbund Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein:
Landessportverband Schleswig-Holstein
Thüringen:
Landessportbund Thüringen