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Zusätzliche Fördermittel für Energieeffizienz: Was Sportvereine in Niedersachsen wissen müssen

06.09.2023

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat ein zusätzliches Budget von 8 Millionen Euro freigegeben, um Sportclubs bei der energetischen Erneuerung ihrer Anlagen zu unterstützen. Diese finanziellen Mittel sind Teil der seit Januar laufenden LSB-Initiative zur Milderung finanzieller Belastungen durch steigende Energiepreise, für die das Bundesland Niedersachsen bereits 30 Millionen Euro bereitgestellt hat.


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Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als reguläre Mitglieder im LandesSportBund Niedersachsen registriert sind.

Förderfähige Baumaßnahmen und Voraussetzungen

Förderfähig sind verschiedene Baumaßnahmen, die auf Energieeinsparung abzielen. Dazu gehören beispielsweise


  • die Umstellung auf LED-Beleuchtung (Flutlichter und Innenbeleuchtung)
  • intelligente Licht- und Heizungssteuerungen
  • bauliche Dämmmaßnahmen
  • und der Einsatz regenerativer Energiequellen wie Solarthermie und Photovoltaik.


Der Mindestbetrag für förderungsfähige Ausgaben beträgt 5.000 Euro.

Umfang der Förderung

Bis zu 50% der förderfähigen Kosten können unterstützt werden, wobei die Obergrenze für die Förderung bei 200.000 Euro liegt. Bei Baukosten ab 25.000 Euro wird eine Förderung von 50% nur dann gewährt, wenn die Maßnahmen auf Empfehlungen einer im Vorfeld durchgeführten Energieberatung basieren.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Anträge sind bis zum 31. Oktober 2024 möglich, allerdings endet die Förderperiode, sobald alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

Beantragungsprozess und erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter ein Freistellungsbescheid und Eigentumsnachweise. Bei Baukosten unter 25.000 Euro ist zudem der Nachweis einer Teilnahme an einem Qualifix-Seminar erforderlich.
Bei Projekten, die mehr als 25.000 Euro kosten, ist eine Energieberatung samt entsprechendem Nachweis unerlässlich. Bei Bedarf kann auch eine Baugenehmigung erforderlich sein.

Förderung der Energieberatung

Die ab einem Baukostenvolumen von 25.000 Euro erforderliche Energieberatung kann ebenfalls finanziell gefördert werden. Der LSB übernimmt dabei 100% der Beratungskosten bis zu einem Maximalwert von 3.500 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die beauftragte Person für die Energieberatung im Expertenregister für Förderprogramme des Bundes gelistet ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LandesSportBund Niedersachsens.

Förderung in weiteren Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern können sich Sportvereine ihre energetische Erneuerung fördern lassen. Hier finden Sie die Links zu den jeweiligen Informationen sortiert nach Bundesländern.