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Schuldenbremse und Klimapolitik: Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

16.11.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Die geplante Verwendung von 60 Milliarden Euro aus diesem Haushalt für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist damit nicht zulässig. Diese Entscheidung kann signifikante Auswirkungen auf die Klimapolitik in Deutschland haben.

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Was ist der Klima- und Transformationsfonds?

Der KTF wurde zur Finanzierung verschiedener Klimaschutzprojekte und zur Förderung zukunftsfähiger Technologien eingerichtet. Dazu gehören Programme für mehr Klimaschutz, die Ansiedlung von Zukunftstechnologien, die Entwicklung einer klimaneutralen Wirtschaft, die Entlastung von Bürger*innen und Unternehmen bei den Strompreisen, Kaufprämien für Elektroautos, Investitionen in die Wasserstoffwirtschaft, den Ausbau von Schienenwegen und staatliche Fördergelder für die Ansiedlung großer Halbleiter-Fabriken sowie Forschung in den Bereichen klimaneutrales Fliegen und klimafreundliche Schifffahrt​​.

60 Milliarden aus der Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie nutzte die Bundesregierung eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse, die es erlaubte, in Notlagen Kredite aufzunehmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzumildern. Diese aufgenommenen Kredite wurden nicht vollständig für die Bekämpfung der Pandemie genutzt. Die Bundesregierung, unter der Führung der Ampel-Koalition, beschloss dann, die übrigen Gelder in den KTF zu verschieben. Diese Umschichtung erfolgte jedoch erst im Jahr 2022, also nachträglich.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den KTF verfassungswidrig ist. Das Gericht erklärte diese Umwidmung für unzulässig, da keine direkte Verbindung zwischen der Kreditaufnahme aufgrund der Pandemie und den geplanten Klimaschutzmaßnahmen bestand.

Die Folgen des Urteils für die Energie- und Klimapolitik

Die gute Nachricht vorweg: Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind im KTF noch andere Mittel vorhanden. Diese Gelder sind nicht von der Entscheidung des Gerichts betroffen und können weiterhin für Klimaschutzvorhaben eingesetzt werden.

So sind die Fördermittel für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen sowie für klimafreundlichen Neubau und die Wohneigentumsförderung für Familien nach Angaben von Regierungsmitgliedern weiterhin gesichert​.

Andere wichtige Initiativen sind nun jedoch gefährdet. Dazu zählen:

  • Zukünftige Klimaschutzprojekte und Entwicklungen von Zukunftstechnologien
  • Initiativen für eine klimaneutrale Wirtschaft und die Entlastung bei Strompreisen
  • Förderungen im Bereich der Elektromobilität und der Wasserstoffwirtschaft
  • Infrastrukturprojekte wie der Ausbau von Schienenwegen
  • Großindustrielle Vorhaben, beispielsweise die Ansiedlung von Halbleiterfabriken
  • Forschungsprojekte in den Bereichen klimaneutrales Fliegen und klimafreundliche Schifffahrt


Wie geht es nun weiter?

Die Bundesregierung hat auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit einer vorläufigen Ausgabensperre für den Fonds reagiert. Dies ist ein erster Schritt zur Sicherung und Neubewertung der finanziellen Mittel. Die Regierung plant nun, das Urteil sorgfältig zu analysieren und Anpassungen vorzunehmen, um rechtliche Konformität für zukünftige Haushaltspraktiken zu gewährleisten. Ein wesentlicher Teil dieses Prozesses wird die Erstellung eines neuen Finanzplans für den KTF sein, der festlegen wird, welche Projekte fortgeführt werden können. Besondere Priorität erhalten dabei Projekte mit bestehenden Verpflichtungen. Parallel dazu wird die Arbeit am Haushalt 2024 fortgesetzt, was möglicherweise neue Optionen für die Finanzierung von Klimaprojekten eröffnet.

Auch Klimaschutz hat Verfassungsrang

In einem historischen Urteil vom April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht dem Klimaschutz in Deutschland eine verfassungsrechtliche Bedeutung beigemessen. Dieses Urteil erklärte Teile des Klimagesetzes von 2019 für unzureichend und somit teilweise verfassungswidrig, insbesondere im Hinblick auf die Verletzung der Grundrechte jüngerer Generationen. Die Richter betonten die Dringlichkeit des Klimaschutzes und verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 konkretere und langfristigere Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen festzulegen.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes nicht nur als politisches, sondern auch als rechtliches Anliegen und stellt die Bundesregierung vor die Herausforderung, effektive Klimaschutzmaßnahmen zu implementieren, die sowohl der verfassungsrechtlichen Verpflichtung als auch den praktischen Gegebenheiten, wie der Schuldenbremse, gerecht werden.