Kategorie 1: Förderungen für Energiesparkonzepte
Bevor Förderanträge für bestimmte Investitionen bei der BLE gestellt werden können, ist es in vielen Fällen notwendig, vorab eine maßnahmenspezifische Energieberatung durchzuführen. Das dabei erstellte Energiesparkonzept wird ebenfalls von der BLE gefördert
Für welche Investitionen wird eine Energieberatung benötigt?
Folgende Investitionen erfordern eine Energieberatung und ein entsprechendes Energiesparkonzept:
- Kälteanlagen
- LED-Beleuchtung
- Systeme zur Assimilationsbelichtung
- (Agri-)Photovoltaikanlagen
- Kleinwindanlagen
- Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
- Wärmepumpen
- Geothermische Anlagen
- Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
- Mehrfachabdeckungen bei Neubauten
- Energieschirme bei Neubauten
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Anlage zum Merkblatt.
Beratung nur durch sachverständige Person
Um für die Energieberatungen eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss diese durch eine von der BLE zugelassene sachverständige Person durchgeführt werden. Die Bundesanstalt stellt dabei hohe Anforderungen an die zugelassenen Personen. Neben fachlicher Expertise in den Bereichen Landwirtschaft und Energieeffizienz wird auch auf die Unabhängigkeit der Berater*innen großen Wert gelegt. Wenn Sie ein Beratungsgespräch mit unserem zugelassenen BLE-Experten wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Förderquote
Die Erstellung des maßnahmenspezifischen Energiesparkonzepts wird mit 80 % bezuschusst. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 2.500 €.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Energieberatung Teil A.
Gehen Sie den ersten Schritt zur Modernisierung Ihres Betriebs
Sie möchten die Energieeffizienz Ihres landwirtschaftlichen Betriebs dauerhaft und nachhaltig verbessern? Mit den BLE-geförderten Energieberatungen gehen Sie den ersten Schritt in die richtige Richtung und eröffnen sich weitere Fördermöglichkeiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.