Kategorie 2: Förderungen nach Energieberatung
Wenn Sie eine Energieberatung durch eine sachverständige Person durchführen lassen und dafür ein Energiesparkonzept erhalten haben, steht Ihnen der Weg zur Beantragung weiterer Fördermittel frei.
CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
Dieser Förderbereich bietet umfassende Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die nachweislich den Verbrauch von fossilen Energieträgern, also zum Beispiel Gas, Kohle oder Öl, verringern.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Kälteanlagen
- LED-Beleuchtung
- Systeme zur Assimilationsbelichtung
- (Agri-)Photovoltaikanlagen
- Kleinwindanlagen
- Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
- Wärmepumpen
- Geothermische Anlagen
- Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
- Mehrfachabdeckungen bei Neubauten
- Energieschirme bei Neubauten
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Anlage zum Merkblatt.
Mindestinvestitionsvolumen: 12.000 €
Förderhöhe: Die Höhe der Förderung hängt von der jährlich eingesparten Menge CO₂ ab, die über das Energiesparkonzept nachgewiesen wird. Kleine Unternehmen erhalten 1.200 € und mittlere Unternehmen 900 € je Tonne CO₂. Wird überwiegend regenerativ und selbst erzeugte Energie zur Energieversorgung der Maßnahme eingesetzt, kann dieser Wert auf 1.125 € bzw. 1.500 € pro Tonne erhöht werden.
Die Förderung ist dabei im Normalfall auf 40 % der Nettoinvestitionssumme begrenzt. Wenn für die Energieversorgung des Investitionsguts hauptsächlich im Unternehmen selbst produzierte regenerative Energie oder Abwärme verwendet wird, wird dieser Wert auf 50 % angehoben.
Modernisieren Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb und profitieren Sie von Fördermitteln
Energieeffizienz wird immer mehr zu einem Erfolgskriterium landwirtschaftlicher Betriebe. Die BLE-Förderungen helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Investitionen umzusetzen. Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf, und lassen Sie sich beraten.