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Kategorie 3: Maßnahmen ohne Energiesparkonzepte

Unter diese Kategorie fallen alle sonstigen Fördermaßnahmen, für die im Vorfeld kein Energiesparkonzept erstellt werden muss.

Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Gefördert werden Investitionen in spezifische Technologien und Geräte wie zum Beispiel:

  • Motoren
  • Pumpen
  • Kompressoren
  • Energiespeicher
  • Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern
  • elektrisch oder mit Biokraftstoff betriebene Landmaschinen und autonome Roboter für die Landwirtschaft

Eine detaillierte Liste der förderfähigen Investitionen und weitere Informationen befindet sich im Merkblatt Einzelmaßnahmen Teil A.

Mindestinvestitionssumme: Je nach Investition 3.000 € bis 16.000 €

Förderhöhe: 20 % bis 30 %

Übersicht Maximale Förderquote und Mindestinvestitionssumme

Verzichten Sie nicht auf Ihre Förderchance!

Fast jede Investition in die Energieeffizienz eines landwirtschaftlichen Betriebs ist förderfähig. Verpassen Sie nicht Ihre Chance, und vereinbaren Sie am besten heute noch eine unverbindliche Erstberatung.


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