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Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Mit der Novellierung der EEW-Richtlinie im Februar 2024 wurde das Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ grundlegend reformiert. Es unterscheidet nun zwischen einer Basisförderung und einer Premiumförderung.

  • In der Basisförderung werden bestimmte Techniken aus festgelegten Kategorien gefördert, sofern sie bestimmten Kriterien entsprechen. Die Fördersätze liegen pauschal bei 10 bis 15 %. Dafür ist es nicht mehr erforderlich, für die Antragstellung ein Energiesparkonzept vorzulegen.
  • Die größtenteils technologieoffene Premiumförderung gewährt großzügigere Fördersätze von 25 bis 45 %. Die Nachweispflichten über die eingesparten Mengen an Energie und CO₂ durch ein Energiesparkonzept sind dafür aber aufwändiger.


Basisförderung

Die Basisförderung kann ausschließlich von kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen werden. Gefördert werden der Erwerb und die Installation von:

  • Elektrisch betriebenen Flurförderfahrzeugen
  • Servo-elektrisch betriebenen Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogas-Anlagen (Zerkleinerer, Rührwerke, Ultraschalldesintegrationsanlagen, Fütterung, Wärmedämmfolien für Gasspeicher)
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneidern
  • Filtertürmen zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebenen Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräten
  • Kühlmöbeln für Lebensmittel
  • Solarien

Damit die Förderung gewährt wird, müssen die Anlagen bestimmte Effizienzkriterien erfüllen, welche in der entsprechenden Anlage zum Merkblatt zum Modul 4 festgehalten sind.

Förderquoten Basisförderung nach Unternehmensgröße

Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung von 15 %, mittlere Unternehmen von 10 %. Neben der Anschaffung werden auch die Kosten für die Erstellung des notwendigen Endenergie-Einspar-Nachweises gefördert (bis max. 2 % der Kosten für den Anlagenerwerb / max. 5.000 €). Nebenkosten für z. B. die Installation können bis zu einer Höhe von 30 % der Anschaffungskosten ebenfalls gefördert werden.


Weitere Bedingungen zur Basisförderung

  • Für eine Förderung in Frage kommende Anlagen müssen existierende Anlagen (Bestandsanlagen) im Unternehmen ersetzen und denselben Verwendungszweck erfüllen.
  • Die zu ersetzende Bestandsanlage oder -komponente muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz und Betrieb des Unternehmens und bei Antragstellung noch voll funktionsfähig sein.
  • Durch den Austausch von Anlagen oder Komponenten reduziert sich der jährliche Endenergiebedarf um mindestens 15 %.
  • Die ausgetauschten Anlagen oder Komponenten dürfen vom förderempfangenden Unternehmen nicht weiterverwendet werden.
  • Zudem muss das Investitionsvolumen pro Maßnahme mindestens 10.000 € betragen.


Beispielrechnung Basisförderung Rührwerke Biogasanlage

In dem folgenden Beispiel werden 4 alte Rührwerke einer Biogasanlage gegen 4 Rührwerke mit hocheffizienten IE4-Motoren ausgetauscht. Für die Rührwerke selbst fallen Kosten in Höhe von 30.400 € an. Die Installation schlägt mit weiteren 5.200 € zu Buche. Für den erforderlichen Nachweis der Endenergieeinsparung werden noch einmal 600 € fällig. Die Gesamtinvestitionssumme von 36.200 € wird bei einem kleinen Unternehmen mit 15 % gefördert. Das antragstellende Unternehmen erhält also eine Förderung von 36.200 € x 15 % = 5.430 €.

Premiumförderung

Die Premiumförderung ist weitgehend technologieoffen und deckt sowohl Optimierungen bestehender Systeme als auch den Ersatz von Bestandsanlagen, die Einführung neuer Produktionskapazitäten sowie deren Erweiterung ab. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Umstellungen von Prozessen und Verfahren,
  • Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme,
  • Energie- und / oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Vermeidung von Energie- und / oder Ressourcenverlusten.


Mindesteinsparungen an Treibhausgasen

Damit eine Maßnahme gefördert werden kann, muss eine Mindestmenge an Treibhausgasen (THG) eingespart werden:


Energiesparkonzept ist bei der Premiumförderung verpflichtend

Die THG-Ersparnis wird durch ein Energiesparkonzept belegt, welches durch eine vom BAFA zugelassene Fachperson erstellt werden muss. Die Kosten für dieses Konzept sind ebenfalls förderfähig. Details zum Energiesparkonzept können Sie der entsprechenden Anlage zum Merkblatt ab S. 7 entnehmen. Unsere Energieexpert*innen sind durch das BAFA zugelassen und erstellen Ihnen bei Bedarf gerne ein entsprechendes Konzept. Sprechen Sie uns an.

Weitere Förderbedingungen der Premiumförderung

  • Die auszutauschenden Anlagen / Komponenten müssen bei Antragstellung voll funktionstüchtig sein.
  • Die ausgetauschten Anlagen / Komponenten dürfen vom förderempfangenden Unternehmen nicht weiterbetrieben werden.
  • Die Amortisationszeit des Vorhabens muss ohne Förderung mehr als 3 Jahre betragen.


Höhe der Premiumförderung

Die Höhe der Förderung hängt von der jährlich eingesparten Menge an CO₂ ab. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 2.600 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂ gefördert. Die Förderung wird zusätzlich durch die maximale Förderquote begrenzt, die ebenfalls von der Größe des Unternehmens abhängt. Es gelten die folgenden Werte:


Dekarbonisierungsbonus

Für Maßnahmen, die die Nutzung externer Abwärme, die Elektrifizierung mit Strom aus erneuerbaren Energien und die Verwendung oder Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beinhalten, kann ein Dekarbonisierungsbonus vergeben werden. Dieser beträgt zusätzlich 5 % auf die Förderung der gesamten Investitionskosten und 10 % auf die Förderung der Investitionsmehrkosten.

Beispielrechnung Modul 4 – Investition ohne eigenes Fördermodul

Ein mittleres Unternehmen möchte in energieeffiziente Technik investieren, für die es kein eigenes Fördermodul gibt. In diesem Fall kommt eine Förderung über das technologieoffene Modul 4 in Frage.

In diesem Beispiel beträgt die förderfähige Investitionssumme inklusive der Kosten für die Anschaffung, Montage und das Energiesparkonzept 55.000 €. Das Energiesparkonzept ermittelt eine jährliche CO₂-Ersparnis von 20 Tonnen. Der Fördersatz für mittlere Unternehmen beträgt 2.200 € je eingesparte Tonne CO₂. Dies ergäbe eine Förderung von 20 x 2.200 € = 44.000 € und entspräche einer Förderquote von 80 %. Da die Förderquote für mittlere Unternehmen auf 35 % gedeckelt ist, erhält das Unternehmen eine Förderung von 55.000 € x 35 % = 19.250 €.


Fördermittelgrenze erreicht? Die AGVO bietet weitere Möglichkeiten.

Nach der De-minimis-Verordnung dürfen Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren Beihilfen von bis zu 300.000 € in Anspruch nehmen. Wenn dieser Betrag vollständig ausgeschöpft ist, kann eine weitere Förderung über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfolgen.

Zu unterscheiden ist dabei, ob Investitionsgesamtkosten (IGK) oder Investitionsmehrkosten (IMK) gefördert werden sollen.

  • Investitionsgesamtkosten beinhalten alle förderfähigen Ausgaben, die direkt für die Durchführung der klimaschutzbezogenen Maßnahme anfallen.
  • Investitionsmehrkosten bezeichnen den Kostenunterschied zwischen der effizienteren und klimafreundlicheren Investition und einer weniger effizienten und deswegen weniger klimafreundlichen, jedoch kostengünstigeren Alternative.

Abhängig von der Unternehmensgröße ergeben sich folgende Fördersätze nach AGVO:


Praxisbeispiel: Nehmen wir an, dass mittlere Unternehmen aus dem obigen Beispiel hat in drei Jahren bereits die Beihilfen von 300.000 € vollständig genutzt. In dem Fall kann es weiterhin eine Förderung in Höhe von 15 % der Investitionsgesamtkosten beantragen und so eine zusätzliche Unterstützung von 55.000 € x 15 % = 8.250 € erhalten.

Lassen Sie Ihre Fördermöglichkeit prüfen

Sie möchten eine Investition tätigen, die in Modul 4 gefördert werden kann? Oder sind Sie sich unsicher, ob und wenn ja in welchem Programm Ihre geplante Anschaffung förderfähig ist? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und ermitteln die für Sie optimale Förderoption.


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