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Nun trifft es landwirtschaftliche Unternehmen: Auch BLE-Förderprogramme eingefroren

11.12.2023

Bereits im letzten Monat wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nahezu alle seine Förderprogramme für die energetische Transformation aufgrund der aktuellen Haushaltssperre bis auf Weiteres auf Eis gelegt hat

Nun ist es offiziell: Auch das Bundesprogramm Energieeffizienz der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist vorerst pausiert. Dies schreibt das BLE auf seiner Internetseite. Ebenso wie bei den BAFA-Förderprogrammen betrifft dies neu gestellte Anträge und Bewilligungen ab 2024. Bereits genehmigte Vorhaben sind davon nicht betroffen.

Fotokostic/Shutterstock





Umfangreiches Förderprogramm für landwirtschaftliche Betriebe

Das Bundesprogramm Energieeffizienz, durchgeführt von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß in der Landwirtschaft und im Gartenbau durch die Förderung von Investitionen in klimafreundliche Technologien zu reduzieren. Das Programm ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: Förderrichtlinie A und Förderrichtlinie B, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Zielgruppen haben.

Erst in diesem Jahr sind die Förderrichtlinien des Programms aktualisiert und zum Teil deutlich ausgeweitet worden.

Folgende Förderungen sind betroffen

Teil A

  • 2.1.2 – Vollständige Energieberatung: Förderung für eine umfassende, gesamtbetriebliche Energieberatung mit Fokus auf CO₂-Einsparung und Energieeffizienz.
  • 3.1 – Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: Förderung für spezifische Technologien und Geräte nach Positivliste wie z. B. Motoren, Pumpen, Kompressoren u. a.
  • 3.2 – CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung: Förderung von Maßnahmen, die nach einer Energieberatung nach Förderrichtlinie 2.1.2 im Rahmen eines Energiesparkonzepts bewertet und empfohlen wurden.
  • 4. Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Förderung für Veranstaltungen von Erzeugergruppen und anderen Organisationen zur Unterstützung der Energie- und CO₂-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
  • 5. Forschung und Entwicklung: Förderung von Forschungseinrichtungen und innovativen Projekten.

Teil B

  • 2.1 – Energieberatung B: Förderung für qualifizierte Energieberatungen, die sich hauptsächlich auf die Entwicklung eines Konzepts für eine regenerative Energieversorgung konzentrieren, wie zum Beispiel durch Photovoltaik- oder Biogasanlagen.
  • 3.1 – Einzelmaßnahmen B: Förderung von Investitionen in Technologien zur mobilen Energienutzung wie Reifendruckregelanlagen, alternative Antriebssysteme für Landmaschinen, Elektrifizierung von landwirtschaftlichen Maschinen und Maschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen.
  • 3.2 – Erneuerbare Energieerzeugung B: Förderung von Investitionen in neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie PV-Anlagen oder Biogasanlagen.
  • 3.3 – Netzausbau für energieeffiziente Fernwärme und -kälte: Förderung für Installation von Verbindungsleitungen und Verteilnetzen zur Weitergabe ungenutzter Fernwärme und Fernkälte an landwirtschaftliche KMU und deren Verbünde.

Detaillierte Informationen zu dem Programm und den verschiedenen Möglichkeiten erhalten Sie hier.

Zeitnahe Entscheidung erwartet

Ähnliche wie bei der pausierten BAFA-Förderung ist derzeit noch nicht klar absehbar, wie lange die Sperre des Programms andauern wird. Ein kompletter Stopp gilt aber als unwahrscheinlich. Eine Entscheidung zur Aufhebung der Haushaltssperre und zur Fortsetzung der Programme wird noch dieses Jahr erwartet.