Zusagenstopp bei BAFA-Förderungen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
27.11.2023
Die jüngste Haushaltssperre der Bundesregierung hat weitreichende Folgen für das deutsche Engagement in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz. Wie das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Internetseite meldet, werden ab sofort für zahlreiche Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) keine neuen Zusagen mehr erstellt.
Dies führt zu erheblicher Verunsicherung bei Unternehmen, die in Energieeffizienz investieren möchten. Hier finden Sie aktuelle Informationen und Einblicke zur momentanen Situation.
Achtung: Die Informationen in diesem Artikel sind mittlerweile überholt. Ein umfangreiches Update finden Sie hier.
Bereits zugesagte Fördermittel werden weiter ausgezahlt
Die gute Nachricht vorweg: Unternehmen, die eine Förderzusage erhalten haben, können mit der planmäßigen Auszahlung rechnen. „Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.“, so das BMWK.
Auch bereits gestellte Anträge scheinen derzeit noch eine Chance auf Bewilligung zu haben. Der Stopp für die Zusagen gilt nach Angaben des BMWKs erst für Zahlungen ab 2024.
Um welche Programme geht es?
Die Zusagensperre umfasst nahezu alle wesentlichen Förderprogramme des BAFAs. Konkret geht es unter anderem um folgende:
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): Hier werden Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Energieberatungen nach DIN V 18599 gefördert. Das Energieaudit stellt eine systematische Erfassung der energetischen Verbrauchsstruktur eines Unternehmens dar. Im Rahmen der Energieberatung hingegen wird die Erstellung von Sanierungskonzepten unterstützt. Zudem fallen auch Contracting-Modelle unter die EBN-Förderung.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Hierunter fällt die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) für Wohngebäude. Im Rahmen des iSFP wird ein abgestimmter Schritt-für-Schritt-Plan zur energetischen Sanierung eines Wohngebäudes festgelegt. Die so bestimmten Einzelmaßnahmen sind in der Regel ebenfalls förderfähig. Sie fallen allerdings unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und sind nach dem aktuellen Stand nicht von der Haushaltssperre betroffen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Die EEW-Förderung ist eines der wichtigsten deutsche Förderprogramme, das sich an das produzierende Gewerbe richtet. Es unterstützt Unternehmen bei der Implementierung energie- und ressourceneffizienter Technologien und Prozesse, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern. Das Programm umfasst unter anderem Förderungen für energieeffiziente Anlagen, Prozessoptimierungen, den Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Die BEW-Förderung ist ein zentrales deutsches Förderprogramm, das sich vor allem an Kommunen, Stadtwerke und Unternehmen richtet. Es unterstützt die Entwicklung und Modernisierung umweltfreundlicher Wärmenetze und Wärmespeicher mit einem Fokus auf die Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme, um den CO₂-Ausstoß zu verringern.
Die komplette Liste der betroffenen Programme findet sich auf der Internetseite des BAFAs.
Besondere Verunsicherung bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn
Unternehmen, denen ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt wurde, stehen vor einem besonderen Problem durch den Zusagenstopp. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bedeutet, dass ein Unternehmen mit der Durchführung eines Projekts beginnt, bevor die Förderzusage offiziell erteilt wurde. Normalerweise führt ein Maßnahmenbeginn vor der Förderzusage automatisch dazu, dass der Förderanspruch erlischt. Das BAFA kann aber in einigen Fällen auf Antrag eine Ausnahme bewilligen und das Unternehmen auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen, ohne erst auf den Zuwendungsbescheid warten zu müssen.
Unternehmen, die aufgrund eines bewilligten vorzeitigen Maßnahmenbeginns bereits mit Projekten begonnen haben, können deswegen befürchten, dass aufgrund des Zusagenstopps die erwarteten Fördermittel nicht zur Verfügung stehen könnten.
Habeck: Programme sollen fortgeführt werden
Trotz der aktuellen Verunsicherung ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die betroffenen Förderprogramme signifikant eingeschränkt oder gar dauerhaft eingestellt werden. In einer kürzlichen Pressekonferenz unterstrich Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck, gemeinsam mit den Wirtschaftsministern Bayerns, Hubert Aiwanger, und Sachsens, Armin Willingmann, die essenzielle ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der energetischen Transformation Deutschlands.
Habeck ging dabei insbesondere auf die Situation der Unternehmen mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn ein und versicherte, dass an einer schnellen parteiübergreifenden Lösung gearbeitet wird.
Bundesfinanzminister Christian Lindner äußerte zudem in einem Interview, dass der Bundeshaushalt 2024 noch dieses Jahr beschlossen werden soll.
Anträge können können aktuell nicht eingereicht werden
Bis vor kurzem war es noch möglich, weiterhin Anträge für die betroffenen Förderprogramme zu stellen. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall. Wie das BAFA nun auf seiner Internetseite schreibt, werden „bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert“. Somit bleibt Investitionswilligen, die auf die Unterstützung des BAFAs hoffen, derzeit nur eins übrig: abwarten. Nach dem aktuellen Stand der Dinge kann davon ausgegangen werden, dass die Haushaltssperre bald aufgehoben und die Förderprogramme wieder freigegeben werden. Wir informieren, sobald es etwas Neues zu berichten gibt.