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Grünes Licht für Investitionen: Bundesförderprogramme für Energieeffizienz wieder zugänglich

23.01.2024

Die meisten Programme zur Förderung von Investitionen in energieeffiziente Technologien und Gebäudesanierung sind nach einer zwei Monate währenden Unterbrechung wieder verfügbar. Damit endet eine Phase der Unsicherheit für Unternehmen, Wohneigentümer*innen und die Energieberatungsbranche.

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Hintergrund: Einfrierung der Programme aufgrund der Haushaltssperre

Mitte November hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Damit fehlten auf einem Schlag ca. 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Die Ampel-Koalition hat daraufhin einen neuen Haushalt aufstellen müssen und Ende November 2023 nahezu alle Förderprogramme für Energieeffizienz eingefroren.

Vertreter*innen der Bundesregierung, allen voran Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck, haben schnell die enorme Bedeutung der betroffenen Programme hervorgehoben und versichert, dass sie fortgesetzt werden sollen. Konkrete Zusagen blieb die Regierung aber bis vor kurzem schuldig.

Bundeshaushalt für 2024 steht nun

Vergangene Woche, am 18. Januar 2024, gab es dann den Durchbruch. Nach zähem Ringen hat die Regierung den Haushalt für 2024 verabschiedet. Direkt am nächsten Tag gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Freigabe der meisten Förderprogramme bekannt.

Für folgende Programme können seit dem 19. Januar 2024 wieder Anträge gestellt werden:

  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): Dieses Förderprogramm richtet sich primär an Unternehmen und Institutionen. Es unterstützt die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Energieberatungen gemäß DIN V 18599. Ziel ist es, effiziente Energienutzung in Nichtwohngebäuden zu fördern und dabei den Fokus auf nachhaltige Technologien und Systeme zu legen.
  • Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Enthalten sind Energieberatungen zur Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) für Wohngebäude. Nach der Erstellung eines iSFP können zusätzliche Förderzuschüsse für bestimmte Einzelmaßnahmen beantragt werden, was einen Anreiz für ganzheitliche energetische Sanierungen schafft.
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Dieses Förderprogramm richtet sich an Kommunen, Stadtwerke und Unternehmen. Ziel ist die Förderung der Entwicklung und Modernisierung umweltfreundlicher Wärmenetze und Wärmespeicher mit Fokus auf erneuerbare Energien und Abwärme zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes.


Zentrales EEW-Programm soll ebenfalls wieder freigegeben werden

Obwohl die Antragsstellung für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) aktuell noch nicht möglich ist, gibt es positive Aussichten. Das BMWK plant ab dem 15. Februar 2024, Anträge für dieses Programm wieder entgegenzunehmen. Es handelt sich hierbei um das wichtigste bundesweite Förderprogramm, das deutschen Unternehmen dabei hilft, energie- und ressourceneffiziente Techniken und Prozesse umzusetzen.

Wichtige Signale für Investitionswillige

Investitionen in Energieeffizienz sind für Unternehmen von enormer Bedeutung. Zum einen sind sie dringend notwendig, um den Klimawandel abzumildern, zum anderen dienen sie dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Auch der Beitrag der Gebäudesanierung – im privaten wie im gewerblichen Bereich – darf nicht unterschätzt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Regierung nun Fakten geschaffen und die Programme wieder freigegeben hat. Die energetische Modernisierung Deutschlands kann somit weitergehen.