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Die Reform des europäischen Strommarktes und ihre zentralen Begriffe – Teil 3: Differenzverträge (CfDs)

10.08.2023

Der europäische Strommarkt wird reformiert, und aus diesem Grund beschäftigen wir uns mit einigen zentralen Grundbegriffen des Strommarktes.  Nachdem wir bereits das Merit-Order-Modell und die Power Purchase Agreements (PPA) unter die Lupe genommen haben, wollen wir uns heute im dritten und letzten Teil der Reihe zur Strommarktreform die sogenannten Differenzverträge (Contracts for Difference, kurz CfDs) näher ansehen.


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Was sind Differenzverträge?

Differenzverträge, meist einfach als CfDs bezeichnet, sind Finanzinstrumente, die vor allem im Energiemarkt Anwendung finden. Sie ermöglichen energieerzeugenden und -abnehmenden Unternehmen, Preisrisiken zu managen, indem sie einen festen Preis für eine zukünftige Energielieferung garantieren.

Funktionsweise eines CfD: Ein einfaches Rechenbeispiel

Stellen wir uns vor, ein Stromerzeugungsunternehmen (der Verkäufer) und ein abnehmendes Unternehmen (der Käufer) schließen einen CfD über den Kauf von 1.000 MWh Strom zu einem festen Preis von 50 €/MWh ab. Dieser Preis wird auch als „strike price“ bezeichnet.

  1. Fall: Marktpreis liegt über dem CfD-Preis (strike price): Wenn der zugrundeliegende Preis (Marktpreis) später auf 60 €/MWh steigt, zahlt der Verkäufer (das Stromerzeugungsunternehmen) die Differenz von 10 €/MWh (10.000 € gesamt) an den Käufer (das abnehmende Unternehmen).
  2. Fall: Marktpreis liegt unter dem CfD-Preis (strike price): Wenn der zugrundeliegende Preis (Marktpreis) hingegen auf 40 €/MWh fällt, zahlt der Käufer (das abnehmende Unternehmen) die Differenz von 10 €/MWh (10.000 € gesamt) an den Verkäufer (das Stromerzeugungsunternehmen).

In diesen beiden Fällen dient der „strike price“ als Referenzpunkt, anhand dessen die Differenz zwischen den Parteien berechnet wird. Der Vertrag stellt sicher, dass beide Seiten gegen die Volatilität des Marktpreises abgesichert sind, indem er das Preisänderungsrisiko zwischen Verkäufer und Käufer aufteilt.

Wie CfDs zur Stabilisierung der Strompreise beitragen können
CfDs tragen zur Stabilisierung der Strompreise bei, indem sie Preisschwankungen ausgleichen. Sie sichern den Erzeuger:innen einen festen Preis und bieten den abnehmenden Unternehmen Preissicherheit. Das reduziert das Risiko von Preisspitzen und -einbrüchen und fördert Investitionen in erneuerbare Energiequellen. Durch die erhöhte Planbarkeit und Sicherheit der Einnahmen wird die Finanzierung neuer Projekte erleichtert, und es können langfristige Strategien für den Ausbau von erneuerbaren Energien entwickelt werden.

Keine verpflichtenden CfDs bei Eingriffen in den Markt

Der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie aus dem März 2023 sah vor, CfDs verpflichtend einzuführen, falls Regierungen den Markt beeinflussen, um die Stromerzeugung zu fördern. In einem solchen Fall hätte es einerseits für Stromerzeugende Unternehmen eine Art Preisgarantie gegeben. Wäre der Marktpreis für Strom unter eine definierte Grenze gefallen, hätten sie Ausgleichszahlungen von der öffentlichen Hand erhalten. Wären die Marktpreise hingegen über diesen Preis gestiegen, hätten sie die Differenz an die Mitgliedstaaten auszahlen müssen. Diese hätten dann an alle Stromkund:innen weitergeben werden sollen.

Dieser Vorschlag wurde vom EU-Ausschuss abgelehnt. Anstelle dessen sollen die verschiedenen nationalen Förderungssysteme fortbestehen, wobei sie von der EU-Kommission als gleichwertig zu CfDs anerkannt werden müssen.

Zustimmung aus der Branche

Die Entscheidung des ITRE-Ausschusses, die Pflicht zur Einführung von zweiseitigen Differenzverträgen zu kippen, wurde in der Branche begrüßt. So schrieb etwa der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in seiner Pressemitteilung: „Die Freiwilligkeit des Abschlusses von CfDs muss unbedingt beibehalten werden. Dass der ITRE-Ausschuss diesem Ansatz folgt, ist erfreulich. Den Mitgliedstaaten sollten Freiheitsgrade für die Ausgestaltung verbleiben.“

Auch die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter, äußert sich in einer Pressemitteilung zustimmend: „Die Mitgliedsstaaten könnten damit selbstständig bestimmen, welches Strommarktdesign die Energiewende und deren Akteursvielfalt befördert und am besten zu ihren nationalen Gegebenheiten und Erneuerbaren Ausbauzielen passt.“

Der BEE bekräftige in diesem Zusammenhang noch einmal die schon in einer Studie aus dem Jahr 2021 gestellte Forderung nach einer Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung. Anders als im gegenwärtigen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, würde die Förderung erneuerbarer Energien dann nicht mehr für eine bestimmte Zeitspanne, sondern für eine festgelegte Menge an erzeugter Energie gelten.

Ausblick

Auch wenn die verpflichtende Einführung von CfDs vom Tisch ist, wird dieses Instrument vermutlich auch in Deutschland in Zukunft eine größere Rolle spielen. Neben PPAs sollen sie, zumindest nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums, eine von zwei Säulen des erneuerbaren Industriestrompreises bilden und so nicht nur günstige Strompreise sicherstellen, sondern auch den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben.