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Effizienz steigern, Kosten senken: Entdecken Sie die Vorteile eines Energieaudits

Kleine Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro und eine jährliche Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro aufweisen, sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Gerade bei energieintensiven Unternehmen kann sich ein Energieaudit dennoch lohnen, zumal die Investition in vielen Fällen großzügig gefördert wird.

Als nicht auditpflichtiges Unternehmen finden Sie hier alle relevanten Informationen zur Durchführung eines Energieaudits.

Falls Sie ein großes, auditpflichtiges Unternehmen repräsentieren, finden Sie die für Sie relevanten Details hier.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist, finden Sie hier weitere Informationen zu diesem Thema.

Gerne können Sie uns auch kontaktieren, um sich persönlich beraten zu lassen.

Warum ein Energieaudit durchführen, wenn ich dazu nicht verpflichtet bin?

Auch wenn keine Pflicht dazu besteht: Energieaudits lohnen sich für energieintensive Unternehmen fast immer, weil sie eine planvolle Energieeffizienzsteigerung ermöglichen. Mehr Effizienz bedeuten weniger Kosten und somit auf Dauer preisliche Wettbewerbsvorteile. Zudem bevorzugen Großkund*innen, Banken und Investor*innen zunehmend CO₂-arm produzierende Betriebe. Schließlich ist die Erstinvestition in ein freiwilliges Energieaudit durch staatliche Fördermittel meist gering und liefert somit eine kostengünstige Basis für fundierte Entscheidungen.

Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen

Anders als große Unternehmen haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, Fördermittel für die Beratung durch eine Energieexpertin oder einen Energieexperten beantragen zu lassen. Für die meisten Unternehmen ist dabei das Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) relevant. Zuständige Stelle für die Fördermittelvergabe ist in diesem Fall das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Energieaudit wird mit 50 % der anfallenden Kosten gefördert. Die Höhe der Förderung ist jedoch abhängig von den jährlichen Energiekosten des Unternehmens gedeckelt. Bei jährlichen Energiekosten von bis zu 10.000 € beträgt die maximale Förderung durch das BAFA 600 €. Liegen die Energiekosten des Unternehmens im Jahr über 10.000 €, können bis zu 3.000 € an Fördermitteln gewährt werden.

Übersicht Förderquote und Förderhöhe BAFA


Sind die im Energieaudit identifizierten Maßnahmen verpflichtend?

Seit dem 1. Oktober 2022 werden Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh im Jahr durch die Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit (EnSiMiMaV) dazu verpflichtet, wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.

Theoretisch ist es also denkbar, dass ein kleines oder mittleres Unternehmen mit einem sehr hohen Energieverbrauch ein freiwilliges Audit durchführt und dann dazu verpflichtet ist, als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen umzusetzen. In der Praxis dürfte dieser Fall jedoch kaum eintreten.

Hinzu kommt, dass das vom Bundestag beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz eine solche Umsetzungspflicht nicht mehr kennt.

Typischer Ablauf eines Energieaudits
Den Ablauf eines Energieaudits für große Unternehmen unterteilen wir für gewöhnlich in neun Phasen.

  1. Aufwandseinschätzung und Angebot
    Zunächst erörtern wir gemeinsam mit Ihnen den Umfang des Energieaudits und die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens. Daraufhin unterbreiten wir Ihnen ein an den erforderlichen Aufwand angepasstes Angebot.
  2. Fördermittelbeantragung
    Nach Ihrer Angebotsannahme beantragen wir für Sie die Förderung.
    Wichtig: Mit der Durchführung des Energieaudits darf erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt ist. Das BAFA benötigt für die Bearbeitung in der Regel zwei bis vier Wochen
  3. Vorbereitung und Planung
    Wenn der Förderantrag bewilligt wurde, koordinieren wir gemeinsam den erforderlichen Vor-Ort-Termin. Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir einige spezifische Daten von Ihnen.
  4. Vor-Ort-Termin und Datenerhebung
    In dieser Phase führen wir eine Vor-Ort-Begehung durch, um uns ein Bild von den Betriebsabläufen und der technischen Infrastruktur zu machen. Parallel dazu erfolgt die Datenerhebung, bei der Energieverbrauchsdaten, Betriebsdaten und technische Daten erfasst werden. Der Termin kann, abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der Standorte, einen oder mehrere Werktage dauern. Wichtig ist, dass uns in dieser Zeit stets orts- und sachkundige Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
  5. Analyse und Bewertung
    Die gesammelten Daten werden analysiert, um den aktuellen Energieverbrauch zu bewerten und potenzielle Einsparmaßnahmen zu identifizieren.
  6. Berichterstattung
    Wir erstellen einen detaillierten Energieauditbericht gemäß der Norm DIN EN 16247-1, der die Ergebnisse der Analyse, identifizierte Einsparpotenziale und empfohlene Maßnahmen zur Energieeinsparung enthält.
  7. Abschlussgespräch
    Der Bericht wird Ihnen im Rahmen eines Abschlussgesprächs präsentiert. Hierbei können auch Fragen und Diskussionen zu den empfohlenen Maßnahmen erörtert werden.
  8. Auszahlung der Fördermittel
    Der Energieauditbericht wird von uns eingereicht und die Auszahlung der Fördermittel auf ihr Konto beantragt.
  9. Umsetzung der Maßnahmen (optional)
    Basierend auf den Empfehlungen des Energieaudits können Sie sich entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
    Die Umsetzung der Maßnahmen liegt grundsätzlich in Ihrer Verantwortung, kann aber durch unsere Energieexpert*innen unterstützt werden.


Erfolg beginnt mit Effizienz: Starten Sie jetzt Ihr Energieaudit!

Erfahren Sie mehr über die Vorteile eines Energieaudits für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt in eine energieeffiziente Zukunft gehen.