Pflichten und Chancen: Energieaudit für große Unternehmen
Große Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine jährliche Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
Als großes, auditpflichtiges Unternehmen finden Sie hier alle relevanten Informationen zur Durchführung eines Energieaudits.
Falls Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen repräsentieren, finden Sie die für Sie relevanten Details hier.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist, finden Sie hier weitere Informationen zu diesem Thema.
Gerne können Sie uns auch kontaktieren, um sich persönlich beraten zu lassen.
Wie oft muss ein verpflichtendes Energieaudit durchgeführt werden?
Große Unternehmen waren dazu verpflichtet, ihr erstes Energieaudit bis spätestens zum 5. Dezember 2015 abzuschließen und müssen dieses fortan im Vierjahresturnus wiederholen. Daraus ergibt sich, dass die Frist für das zweite Audit am 5. Dezember 2019 endete und die für das dritte Audit am 5. Dezember 2023 enden wird.
Erhebliche Konsequenzen bei Verstoß gegen die Auditpflicht
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits kann für Unternehmen ernsthafte Konsequenzen haben. Dazu zählen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und ein möglicher Reputationsverlust, sollte der Verstoß öffentlich werden.
Wichtig: Die Entrichtung eines Bußgeldes aufgrund der Nichterfüllung der Auditpflicht entbindet ein Unternehmen nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Durchführung eines Energieaudits. Sollte das Unternehmen auch nach der Zahlung des Bußgeldes das Audit nicht durchführen, können weitere Bußgelder verhängt werden.
Kann ein Energieaudit gefördert werden?
Da große Unternehmen einer Auditpflicht unterliegen, ist für sie keine spezielle Förderung für Energieaudits vorgesehen.
Sind die im Energieaudit identifizierten Maßnahmen verpflichtend?
Seit dem 1. Oktober 2022 werden Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh im Jahr durch die Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit (EnSiMiMaV) dazu verpflichtet, wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Maßnahmen gelten als wirtschaftlich umsetzbar, wenn sie sich innerhalb von maximal drei Jahren rentieren.
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen muss gemäß der DIN EN 17463 (VALERI) erfolgen, welche eine einheitliche Methode zur Bewertung von energiebezogenen Investitionen bietet.
Das vom Bundestag beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz kennt eine solche Umsetzungspflicht allerdings nicht mehr.
Typischer Ablauf eines Energieaudits
Den Ablauf eines Energieaudits für große Unternehmen unterteilen wir für gewöhnlich in sieben Phasen.
- Aufwandseinschätzung und Angebot
Zunächst erörtern wir gemeinsam mit Ihnen den Umfang des Energieaudits und die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens. Daraufhin unterbreiten wir Ihnen ein an den erforderlichen Aufwand angepasstes Angebot. - Vorbereitung und Planung
Nach Ihrer Angebotsannahme koordinieren wir gemeinsam den erforderlichen Vor-Ort-Termin. Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir einige spezifische Daten von Ihnen. - Vor-Ort-Termin und Datenerhebung
In dieser Phase führen wir eine Vor-Ort-Begehung durch, um uns ein Bild von den Betriebsabläufen und der technischen Infrastruktur zu machen. Parallel dazu erfolgt die Datenerhebung, bei der Energieverbrauchsdaten, Betriebsdaten und technische Daten erfasst werden. Der Termin kann, abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der Standorte, einen oder mehrere Werktage dauern. Wichtig ist, dass uns in dieser Zeit stets orts- und sachkundige Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen. - Analyse und Bewertung
Die gesammelten Daten werden analysiert, um den aktuellen Energieverbrauch zu bewerten und potenzielle Einsparmaßnahmen zu identifizieren. - Berichterstattung
Wir erstellen einen detaillierten Energieauditbericht gemäß der Norm DIN EN 16247-1, der die Ergebnisse der Analyse, identifizierte Einsparpotenziale und empfohlene Maßnahmen zur Energieeinsparung enthält. - Abschlussgespräch
Der Bericht wird Ihnen im Rahmen eines Abschlussgesprächs präsentiert. Hierbei können auch Fragen und Diskussionen der empfohlenen Maßnahmen erörtert werden. - Umsetzung der Maßnahmen (optional)
Basierend auf den Empfehlungen des Energieaudits können Sie sich entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Die Umsetzung der Maßnahmen liegt grundsätzlich in Ihrer Verantwortung, kann aber durch unsere Energieexpert*innen unterstützt werden.
Pflichten erfüllen, Chancen ergreifen
Die Durchführung eines Energieaudits ist für viele Unternehmen mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung – es ist eine Chance zur Optimierung. Mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 identifizieren wir gemeinsam Einsparpotenziale, steigern die Energieeffizienz und setzen damit den Grundstein für Ihr nachhaltiges und wirtschaftliches Wachstum. Erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern ergreifen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu gestalten.