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BLE-Förderprogramm für Landwirtschaft wieder verfügbar - Was hat sich geändert?

11.09.2024

Seit wenigen Tagen können landwirtschaftliche Betriebe erneut Anträge im Rahmen des „Bundesprogramms Energieeffizienz“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Das Programm bleibt ein bedeutendes Instrument zur Unterstützung der Modernisierung von Betrieben. Doch es gibt einige wichtige Neuerungen, die zu beachten sind.


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Hintergrund zum Bundesprogramm Energieeffizienz

Das im Jahr 2020 eingeführte „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in der Landwirtschaft“ wird von der BLE umgesetzt und hat sich seither zu einer zentralen Förderquelle für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland entwickelt.

Im Juli 2023 wurde die Förderrichtlinie überarbeitet und der maximale Zuschuss auf 600.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben erhöht. Im Dezember desselben Jahres jedoch wurde das Programm aufgrund der Haushaltskrise der Ampel-Koalition vorübergehend ausgesetzt – ebenso wie einen Monat zuvor das EEW-Programm der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Während das EEW-Programm ab Februar 2024 wieder geöffnet wurde, blieb die Zukunft des BLE-Programms lange Zeit ungewiss.

Nun ist das Förderprogramm wieder verfügbar, jedoch mit einigen entscheidenden Änderungen.

Keine Förderung für vollständige Energieberatungen mehr

Bis zur Haushaltssperre war es möglich, sowohl gesamtbetriebliche als auch auf spezifische Maßnahmen bezogene Energieberatungen fördern zu lassen. Für gesamtbetriebliche Beratungen konnten landwirtschaftliche Betriebe Förderungen von bis zu 7.000 € erhalten, abhängig von ihren Energiekosten. Diese Option entfällt nun vollständig.

Ab sofort werden nur noch Beratungen für einzelne Investitionsmaßnahmen gefördert. Hierbei können bis zu 2.500 € Beratungskosten bezuschusst werden.

Keine Förderung für Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Forschung

Auch in anderen Förderbereichen wurde der Rotstift angesetzt. Zuvor konnten beispielsweise Veranstaltungen zur Information über Technologien und Verfahren zur Energie- und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau zu 100 % gefördert werden. Diese Förderungen umfassten unter anderem Vortragshonorare, Raummieten oder Reisekosten.

Ebenso konnten Forschungseinrichtungen Zuschüsse für innovative Projekte in der Landwirtschaft beantragen.

Diese Fördermöglichkeiten entfallen ab sofort, wobei bereits bewilligte Anträge weiterhin ausgezahlt werden.

Wegfall des vorzeitigen Maßnahmenbeginns

Bislang galt beim BLE die Regel: „Kein Vorhabenbeginn ohne Förderzusage.“ Wer dennoch vor der Zusage mit einer Maßnahme begann, verlor automatisch den Förderanspruch. Für bestimmte Maßnahmen konnte jedoch eine Ausnahme gemacht werden, der sogenannte „vorzeitige Maßnahmenbeginn“. Dieser ermöglichte antragstellenden Betrieben bereits vor der offiziellen Bewilligung der Fördermittel mit der Umsetzung der geplanten Investitionen zu beginnen. Der entscheidende Vorteil dabei war, dass trotz des frühen Starts das Recht auf die Förderung nicht erlosch. Unternehmen handelten in diesem Fall jedoch auf eigenes Risiko, da eine endgültige Zusage der Förderung zum Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns noch ausstand.

Diese Ausnahmeregelung wurde nun vollständig gestrichen. Künftig muss zwingend auf die Zusage der Förderung gewartet werden, bevor mit der Durchführung einer Investition begonnen werden darf.

Fazit

Die Wiederaufnahme des BLE-Förderprogramms beendet eine lange Phase der Unsicherheit, bringt jedoch auch spürbare Einschränkungen mit sich. Trotz der Kürzungen bleibt das Programm eine wertvolle Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe, die in die Modernisierung ihres Betriebs investieren möchten.